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Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben
24. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Gemarkung Rieschweiler im Zuge des Projektes „Solarpark Am Heidenberg“
hier: Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verbandsgemeinderat hat die Einleitung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes „Solarpark Am Heidenberg“ beschlossen.
Geplant ist die Ausweisung einer PV-Freiflächenanlage östlich der Ortslage von Rieschweiler und nordwestlich des Ortsteils Höhmühlbach. Die Fläche, welche für die Umsetzung der PV-Freiflächenanlage geplant ist, hat eine Größe von ca. 18,6 ha.
Zu der Aufstellung der Teilfortschreibung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, die Planunterlagen mit Begründung und Planzeichnung in der Zeit vom
30.01.2025 bis einschließlich 03.03.2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, im Verwaltungsgebäude Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, Fachbereich 3 - Bauen, während den allgemeinen Dienststunden,
Montag, Mittwoch und Freitag
von 8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
von 14.00 - 18.00 Uhr
Montag und Donnerstag
von 14.00 - 16.00 Uhr
einzusehen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auch eine Abgabe in elektronischer Form per E-Mail ist in diesem Zeitraum möglich, unter: nico.eichert@vgtw.de
Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wird der Inhalt dieser Bekanntmachung und die öffentlich ausliegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben unter www.vgtw.de >Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben >Flächennutzungsplan>laufende Bauleitplanverfahren, eingestellt.