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über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes
„Hinterm Kauengarten – 2. Änderung und Erweiterung“
Ortsgemeinde Winterbach
Gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 24 Abs. 3 der
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird Folgendes
bekanntgemacht:
Der Ortsgemeinderat Winterbach hat den Bebauungsplan gem. § 13 b BauGB (vereinfachtes Verfahren) beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hinterm Kauengarten 2. Änderung und Erweiterung“ liegt am südwestlichen Rand des Ortsteils Niederhausen der Ortsgemeinde Winterbach. Der Geltungsbereich beschränkt sich auf das überlagerte Flurstück Nr. 444/5 sowie Teile der Flurstücke Nr. 475/9 und 401/5 als Teil der Gartenstraße, in der Gemarkung Niederhausen und grenzt unmittelbar an die Ortsbebauung an. Das Plangebiet bildet eine Abrundung der Ortslage.
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist im Bebauungsplan (Planteil) kenntlich gemacht und in der nachfolgenden Abbildung ersichtlich. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2.480 m².
Die baurechtliche Satzung wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Standort Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, im Fachbereich 3 – Bauen-, zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten.
Jedermann kann die Satzung und die Begründung während den Dienststunden,
| montags | 8:30 – 12:00 Uhr | und | 14:00 – 16:00 Uhr |
| mittwochs | 8:30 – 12:00 Uhr | und | 14:00 – 18:00 Uhr |
| donnerstags | 14:00 – 16:00 Uhr | ||
| freitags | 8:30 – 12:00 Uhr | ||
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen, § 10 Abs. 3 BauGB.
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334/441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.
Es wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen gem. § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen.