Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Reifenberg werden hiermit zu der am
Donnerstag, den 15. Dezember 2022, abends 19.30 Uhr,
im Pfarrheim Reifenberg, Hauptstr. 30,
stattfindenden Jagdgenossenschaftsversammlung recht herzlich eingeladen.
Die Versammlung ist nichtöffentlich.
Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Reifenberg nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossen-schaft. Das Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) liegt 2 Wochen in der Zeit von
Donnerstag, den 1. Dez. 2022 bis Donnerstag, den 15. Dez. 2022,
im Geschäftszimmer des Vorstehers der Jagdgenossenschaft, Herrn Christian Borst, Heilbachstr. 3, 66507 Reifenberg, nach Vereinbarung zur Einsichtnahme aus.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass Einsprüche nur innerhalb der Auslegungsfrist möglich sind und das Verzeichnis mit Ablauf der Frist als festgestellt gilt, wenn bis dahin keine Einsprüche erhoben werden. Beschlüsse der Jagdgenossenschaftsversammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung anwesenden vertretenen Grundflächen nach § 9 Abs. 3 Bundesjagdgesetz. Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenden Stimmen beschlussfähig.
Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehörendes volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.
Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Flächen beschlussfähig.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Anerkennung der im Grundflächenverzeichnis eingetragenen Grundflächen |
| 3. | Bekanntgabe, Aussprache und Genehmigung der Jahresrechnung 2020/2021 und 2021/2022 |
| 4. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 5. | Genehmigung des Haushaltsplanes für die Jagdjahre 2021, 2022 und 2023 |
| 6. | Beschlussfassung über die Verwendung der Jagdnutzung des Jagdjahres 2020/21, 2021/2022 und 2022/2023 |
| 7. | Umsatzsteuerpflicht, hier: Kleinunternehmerregelung |
| 8. | Neuwahl des Jagdvorstandes |
| a) Wahl des Jagdvorstehers | |
| b) Wahl von 2 Beisitzern | |
| c) Wahl von 2 Stellvertretern | |
| 9. | Verschiedenes/Anträge |