hier: Bekanntgabe des Inkrafttreten
Der Ortsgemeinderat Weselberg hat aufgrund § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3 BauGB die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „In den Hanfgärten“ beschlossen. Das Bauleitplanverfahren wurde im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.
Das förmliche Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wurde durchgeführt. Im Rahmen dieser Beteiligungen gingen keinerlei Bedenken oder Anregungen ein. Die Änderung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Im Rahmen dieser Änderung wird der Bebauungsplan auf den geplanten Neubau der Kita angepasst. Demnach wird für den Neubau auf dem Grundstück Pl.-Nr. 108/26 die Dachform (Flachdach), die maximal zulässige Gebäudehöhe (8,50m) sowie das Baufenster angepasst. Durch die vereinfachte Änderung wird die räumliche Nutzbarkeit des betroffenen Grundstücks verbessert.
Die Abgrenzung ist aus beiliegender Planzeichnung ersichtlich.
Die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, im Verwaltungsgebäude Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, Fachbereich 3, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, während den allgemeinen Dienststunden,
Montag, Mittwoch und Freitag
von 8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
von 14.00 - 18.00 Uhr
Montag und Donnerstag
von 14.00 - 16.00 Uhr
eingesehen werden.
Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334/441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.