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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 50/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "In den Hanfgärten"

4. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „In den Hanfgärten“

hier: Bekanntgabe des Inkrafttreten

Der Ortsgemeinderat Weselberg hat aufgrund § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3 BauGB die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „In den Hanfgärten“ beschlossen. Das Bauleitplanverfahren wurde im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.

Das förmliche Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wurde durchgeführt. Im Rahmen dieser Beteiligungen gingen keinerlei Bedenken oder Anregungen ein. Die Änderung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Im Rahmen dieser Änderung wird der Bebauungsplan auf den geplanten Neubau der Kita angepasst. Demnach wird für den Neubau auf dem Grundstück Pl.-Nr. 108/26 die Dachform (Flachdach), die maximal zulässige Gebäudehöhe (8,50m) sowie das Baufenster angepasst. Durch die vereinfachte Änderung wird die räumliche Nutzbarkeit des betroffenen Grundstücks verbessert.

Die Abgrenzung ist aus beiliegender Planzeichnung ersichtlich.

Die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, im Verwaltungsgebäude Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, Fachbereich 3, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, während den allgemeinen Dienststunden,

Montag, Mittwoch und Freitag

von 8.30 - 12.00 Uhr

Mittwoch

von 14.00 - 18.00 Uhr

Montag und Donnerstag

von 14.00 - 16.00 Uhr

eingesehen werden.

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334/441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.

3/610-13/Ei
66987 Thaleischweiler-Fröschen, den 04.12.2023
Verbandsgemeindeverwaltung:
Gez.
Michael Schmitt, Erster Beigeordneter