Die am 02.11.2023 vom Ortsgemeinderat Herschberg beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Herschberg für das Haushaltsjahr 2023 wurde durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde staatsaufsichtlich genehmigt.
Gemäß § 97 GemO i.V. mit § 24 Abs. 3 und § 27 der Gemeindeordnung (Gem0) wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung hiermit öffentlich bekanntgemacht:
1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Herschberg
für das Haushaltsjahr 2023
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung (Gem0) für Rheinland-Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. April 2009 (GVBl. S. 162) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für 2023
| zinslose Kredite | 0,00 |
| verzinste Kredite | 1.280.500,00 |
| zusammen | 1.280.500,00 |
Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung bleiben unverändert.
Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft.
HINWEIS:
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung (Gem0) wie folgt hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Offenlegungshinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Herschberg für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Freitag, den 15.12.2023 bis einschließlich Freitag, den 22.12.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, während der allgemeinen Öffnungszeiten ausliegt.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan kann dort in Zimmer 6 EG, eingesehen werden.
Einsichtnahme nur unter vorheriger Terminabsprache unter der Telefonnummer 06334 441 260.