Die am 28.11.2023 von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Entwicklungs- und Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde
Thaleischweiler-Fröschen“ für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wurde durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde geprüft. Eine staatsaufsichtliche Genehmigung war nicht erforderlich.
Gemäß § 7 Abs. 1 KomZG i.V.m. § 97 GemO i.V. mit § 24 Abs. 3 und § 27 der Gemeindeordnung (Gem0) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekanntgemacht:
Haushaltssatzung des Zweckverbandes
„Entwicklungs- und Wirtschaftsförderung
der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen“
für die Haushaltsjahre 2023 und 2024
Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 7 Abs. 1 KomZG i.V.m. § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | 2023 | 2024 |
1. Im Ergebnishaushalt
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 27.900,-- € | 17.900,-- € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 27.900,-- € | 17.900,-- € |
| der Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag auf | 0,-- € | 0,-- € |
2. Im Finanzhaushalt
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0,-- € | 0,-- € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,-- € | 0,-- € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,-- € | 0,-- € |
| d. Saldo d. Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,-- € | 0,-- € |
| d. Saldo d. Ein- u. Auszahlungen a. Finanzierungstätigkeit auf | 0,-- € | 0,-- € |
Kredite für Investitionen sind in den Jahren 2023 und 2024 nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.
Gem. § 8 Verbandsordnung wird für das Jahr 2023 eine Umlage in Höhe von 24.900,00 € und für das Jahr 2024 eine Umlage in Höhe von 14.900,00 € erhoben.
Die Umlagehöhe der einzelnen Mitglieder ergibt sich aus dem Beteiligungsverhältnis.
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 | - 2.428,60 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 | 908,66 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 | 908,66 € |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 | 908,66 € |
Hinweis:
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung (Gem0) wie folgt hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
| oder | |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Offenlegungshinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Zweckverbandes „Entwicklungs- und Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen“ für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 gemäß § 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Montag, den 18.12.2023 bis einschl. Donnerstag, den 28.12.2023, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 5 des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, zu jedermann Einsichtnahme ausliegt.