Titel Logo
Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 50/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Entwicklungs- und Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen“ für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 vom 28.11.2023

Die am 28.11.2023 von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Entwicklungs- und Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde

Thaleischweiler-Fröschen“ für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wurde durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde geprüft. Eine staatsaufsichtliche Genehmigung war nicht erforderlich.

Gemäß § 7 Abs. 1 KomZG i.V.m. § 97 GemO i.V. mit § 24 Abs. 3 und § 27 der Gemeindeordnung (Gem0) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekanntgemacht:

Haushaltssatzung des Zweckverbandes

„Entwicklungs- und Wirtschaftsförderung

der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen“

für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 7 Abs. 1 KomZG i.V.m. § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2023

2024

1. Im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der

Erträge auf

27.900,-- €

17.900,-- €

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf

27.900,-- €

17.900,-- €

der Jahresüberschuss/

Jahresfehlbetrag auf

0,-- €

0,-- €

2. Im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

0,-- €

0,-- €

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

0,-- €

0,-- €

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

0,-- €

0,-- €

d. Saldo d. Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

0,-- €

0,-- €

d. Saldo d. Ein- u. Auszahlungen

a. Finanzierungstätigkeit auf

0,-- €

0,-- €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite für Investitionen sind in den Jahren 2023 und 2024 nicht vorgesehen.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Umlage

Gem. § 8 Verbandsordnung wird für das Jahr 2023 eine Umlage in Höhe von 24.900,00 € und für das Jahr 2024 eine Umlage in Höhe von 14.900,00 € erhoben.

Die Umlagehöhe der einzelnen Mitglieder ergibt sich aus dem Beteiligungsverhältnis.

§ 6 Eigenkapital

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021

- 2.428,60 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022

908,66 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023

908,66 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024

908,66 €

Thaleischweiler-Fröschen, den 28.11.2023
Peifer, Verbandsvorsteher

Hinweis:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung (Gem0) wie folgt hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Thaleischweiler-Fröschen, den 08.12.2023
Sema, Bürgermeister

Offenlegungshinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Zweckverbandes „Entwicklungs- und Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen“ für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 gemäß § 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Montag, den 18.12.2023 bis einschl. Donnerstag, den 28.12.2023, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 5 des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, zu jedermann Einsichtnahme ausliegt.