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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 50/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung: Wahl eines stellvertretenden Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde

Wahlbekanntmachung zur Wahl eines stellvertretenden Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben,


Die Wahl des stellvertretenden Wehrleiters findet in geheimer Abstimmung am 16.01.2025, ab 20.00 Uhr im Feuerwehrhaus Rieschweiler-Mühlbach (Mannschaftsraum), Im Hechtloch 32, statt.


Wahlberechtigt für den stellvertretenden Wehrleiter in Verbandsgemeinden sind alle Wehrführer der Feuerwehreinheiten in Ortsgemeinden sowie Führer mit Aufgaben, die mit denen des Wehrführers vergleichbar sind. Wehrführer gibt es nur in Verbandsgemeinden, in denen es verschiedene Ortsgemeinden gibt. Wehrführer sind die Führer der örtlichen Feuerwehreinheiten in diesen Ortsgemeinden. Letztlich entscheidet die jeweilige Verbandsgemeinde im Rahmen der Selbstverwaltung über die Organisation ihrer Feuerwehr und legt damit auch fest, wer Führer mit Aufgaben ist, die mit denen des Wehrführers vergleichbar sind.


Die Wahl kann nur persönlich in der Wahlversammlung ausgeübt werden. Briefwahl oder Erteilung einer Vollmacht sind nicht möglich. Wir möchten darauf hinweisen, dass grundsätzlich nur der Wehrführer (ernannt oder beauftragt) bei dieser Wahl das Stimmrecht für die jeweilige Löscheinheit ausüben kann. Im Verhinderungsfall, die eine Teilnahme an der Wahlversammlung nicht möglich macht, kann sein Stellvertreter (ernannt oder beauftragt) an der Wahl teilnehmen. Bei Löscheinheiten mit mehreren Stellvertretern kann nur der erste Stellvertreter das Stimmrecht ausüben.


In der Wahlversammlung ist die Öffentlichkeit nicht zugelassen. Alle Wahlberechtigten können Wahlvorschläge unterbreiten. Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Wahlvorschläge bis spätestens zum Beginn des jeweiligen Wahlganges eingebracht werden. Bewerber können sich auch selber vorschlagen.


Die Bewerber erhalten in der Wahlversammlung in alphabetischer Reihenfolge die Gelegenheit zur Vorstellung. Die Redezeit ist auf fünf Minuten begrenzt.


Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Die Wahlversammlung wird von Herrn Bürgermeister Patrick Sema geleitet. Im Verhinderungsfall wird ein durch Ihn Beauftragter den Vorsitz übernehmen.


Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält. Die gewählte Person erhält die jeweilige Funktion erst durch Aushändigung einer Urkunde nach Überprüfung der Bestellungsvoraussetzungen.


Verbandsgemeindeverwaltung
Thaleischweiler-Wallhalben, den 02.12.2024

gez. Sema
(Bürgermeister)