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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 51/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Vollzug der Gemeindeordnung (GemO);

hier: Satzung vom 08.12.2022 zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Höhfröschen vom 30.04.2019.

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 29.09.2022 auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2 Abs. 1, 7 und 10a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Satzung vom 08.12.2022 zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Höhfröschen vom 30.04.2019.

Der vollständige Wortlaut der Satzung ist nachfolgend in der heutigen Ausgabe des Mitteilungsblattes abgedruckt und wird damit öffentlich bekannt gemacht.

Satzung

vom 08.12.2022

zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Höhfröschen vom 30.04.2019

Der Gemeinderat von Höhfröschen hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende Satzung beschlossen:

§ 1

§ 15a Rasengrabstätten wird in Nr. 1, Satz 7 wie folgt ergänzt:

Bei der 2. Bestattung ist aus Planungsgründen die 1. Grabstätte bis zum Ruhefristende der 2. Grabstätte zu verlängern.

Weitere Sätze verschieben sich dementsprechend.

§ 2

§ 20 Besondere Gestaltungsvorschriften, wird unter 4. Rasengrabstätten mit Satz 4 wie folgt ergänzt:

Bei Grabstätten für Ehepartner/Lebenspartner werden die Schriftplatten neben einander gelegt. Das Raster des Rasenurnengrabfeldes bleibt unverändert.

Weitere Sätze verschieben sich dementsprechend.

§ 3

§ 25 wird unter 1. wie folgt ergänzt werden:

Die Schrittwege zwischen den Grabstätten gehören zum Pflegeumfang des Nutzungsberechtigten. Jeder Nutzungsberechtigte ist verpflichtet umlaufend zu pflegen. Sofern ein anderes Grab anschließt, ist dieser Zwischenraum zur Hälfte zu pflegen. Die gepflasterten Hauptwege sowie die Rasenflächen werden durch die Ortsgemeinde gepflegt.

§ 4

In-Kraft-Treten

Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Höhfröschen, den 08.12.2022
Gerhard Hoffmann
(Ortsbürgermeister)

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 24 Abs. 6 GemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Thaleischweiler-Fröschen, 08.12.2022
Verbandsgemeindeverwaltung  —  Ortsgemeinde Höhfröschen
Sema, Bürgermeister  — Hoffmann, Ortsbürgermeister