Ortsgemeinde Rieschweiler-Mühlbach
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
„Unten am Wäldchen“
Im Bereich des Flurstücks Plan.-Nr. 3174/3
hier: Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat Rieschweiler-Mühlbach hat die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Unten am Wäldchen“
gem. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in seiner Sitzung am 27.11.2023 beschlossen.
Die textlichen Festsetzungen bzgl. der Dachneigung sowie der maximal zulässigen Höhe der Kniestöcke, sollen angepasst werden.
Durch die vereinfachte Änderung soll sich ein zukünftiges Bauvorhaben besser in die Umgebung einfügen.
Zu der Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung und Planzeichnung in der Zeit vom
21.12.2023 bis einschließlich 22.01.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, im Verwaltungsgebäude Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, Fachbereich 3 - Bauen, während den allgemeinen Dienststunden,
Montag, Mittwoch und Freitag
von 8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
von 14.00 - 18.00 Uhr
Montag und Donnerstag
von 14.00 - 16.00 Uhr
einzusehen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auch eine Abgabe in elektronischer Form per E-Mail ist in diesem Zeitraum möglich, unter: nico.eichert@vgtw.de
Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wird der Inhalt dieser Bekanntmachung und die öffentlich ausliegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben unter www.vgtw.de >Ortsgemeinde Rieschweiler-Mühlbach>Bebauungspläne>laufende Bauleitplanverfahren, eingestellt.
66987 Thaleischweiler-Fröschen, den 11.12.2023
Verbandsgemeindeverwaltung: