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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025;

Zusammentritt der Briefwahlvorstände für die Ermittlung des

Briefwahlergebnisses

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Der Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 209 hat mit Verfügung vom 22.01.2025 angeordnet, dass zur Durchführung der Briefwahl für den Landkreis Südwestpfalz 22 Briefwahlvorstände gebildet werden.

Die Briefwahlvorstände treten am


Sonntag, den 23. Februar 2025

um 12:00 Uhr


zusammen.

Die Einzelheiten über den Zuständigkeitsbereich und den Ort des Zusammentritts der Briefwahlvorstände ergeben sich aus folgender Übersicht:

Zu den Räumen, in denen die Briefwahlvorstände tätig sind, hat jedermann Zutritt.


Der Briefwahlbezirk Nr. 19 - Waldfischbach-Burgalben 3 und Nr. 20 - Zweibrücken-Land 1 ist in die repräsentative Wahlstatistik einbezogen. Für die Briefwählerinnen und Briefwähler aus diesen Wahlbezirken werden für wahlstatistische Auszählungen Stimmzettel verwendet, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr (in sechs Gruppen) vermerkt ist. Das Verfahren ist nach dem „Gesetz über die allgemeine und repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland“ (Wahlstatistikgesetz – WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962), zulässig.

Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.

Kreisverwaltung Südwestpfalz
Pirmasens, den 23.01.2025
gez. (Dr. Susanne Ganster)
Landrätin