Die am 25.11.2024 vom Ortsgemeinderat Wallhalben beschlossene Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Wallhalben für das Haushaltsjahr 2025 wurde mit Schreiben vom 16.12.2024 von der Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde staatsaufsichtlich genehmigt.
Gemäß § 97 GemO i.V. mit § 24 Abs. 3 und § 27 der Gemeindeordnung (Gem0) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekanntgemacht:
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Wallhalben
für das Jahr 2025 vom 16.12.2024
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | |
| 1. im Ergebnishaushalt | 2025 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | +2.613.917,00 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | -2.737.161,00 |
| der Jahresfehlbetrag auf | -123.244,00 |
| 2. im Finanzhaushalt | 2025 |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -76.663,00 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | +233.550,00 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -364.000,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -130.450,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit[1] auf | 207.113,00 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
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| 2025 |
| zinslose Kredite auf | 0,00 |
| verzinste Kredite auf | 130.450,00 |
| zusammen auf | 130.450,00 |
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten beträgt
für das Haushaltsjahr 2025 656.564,00 €
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| 2025 |
| Grundsteuer A auf | 350 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 480 v.H. |
| Gewerbesteuer auf | 400 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | |
| nach § 5 Abs. 1 Hundesteuersatzung | 2025 |
| für den ersten Hund | 42,00 |
| für den zweiten Hund | 54,00 |
| für jeden weiteren Hund | 84,00 |
| nach § 5 Abs. 2 der Hundesteuersatzung (gefährliche Hunde) | 2025 |
| für den ersten gefährlichen Hund | 450,00 |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 600,00 |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 900,00 |
Die Steuerhebesätze werden aufgrund der Hebesatzsatzung vom 10.10.2024 in der Haushaltssatzung nur deklaratorisch dargestellt.
§ 6 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen[2] nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
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| 2025 |
| Wirtschaftswegebeitrag | 15,50 €/ha |
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021: | 2.256.895,71 Euro |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022: | 2.295.919,90 Euro |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023: | 2.236.516,90 Euro |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024: | 2.101.541,90 Euro |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 Euro überschritten sind.
Alle Investitionen sind in den jeweiligen Teilhaushalten einzeln darzustellen.
Gemeindeverwaltung, Thaleischweiler-Wallhalben, den 16.12.2024
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung (Gem0) wie folgt hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
oder
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Offenlegungshinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Wallhalben für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Freitag, den 07.02.2025 bis einschl. Freitag, den 14.02.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, ausliegt.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan kann dort in Zimmer 5 EG nach vorheriger Terminabsprache (06334 441 260) eingesehen werden.