Ergänzend zur Bekanntmachung der Landrätin vom 24. Januar 2019 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:
Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Krähenberg sind 6 Ratsmitglieder zu wählen.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 12 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.
Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats und für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
sind bei
dem Wahlleiter
Herrn Thomas Martin
Hauptstr. 26, 66894 Krähenberg
oder bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben
Hauptstr. 52, 66987 Thaleischweiler-Fröschen
Zimmer 30
einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft
am Montag, dem 8. April 2019, 18 Uhr,
ab.
Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens
am Freitag, dem 3. Mai 2019, 18 Uhr,
schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.
Krähenberg, den 14.02.2019
gez. Thomas Martin, Wahlleiter