Titel Logo
Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

über das Inkrafttreten der der Ergänzungssatzung „Landstuhler Straße“, Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach

Gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird Folgendes bekanntgemacht:

Der Ortsgemeinderat Obernheim-Kirchenarnbach hat die Ergänzungssatzung gem. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in seiner Sitzung am 06.02.2023 beschlossen. Die Satzung trägt zur Schaffung von zusätzlichen Bauland bei und fügt sich in die nördlich bereits bestehende Bebauung ein.

Durch die vereinfachte Änderung wird die räumliche Nutzbarkeit verbessert und das Grundstück fügt sich besser in die Umgebung ein.

Die Ergänzungssatzung wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Standort Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, im Fachbereich 3 - Bauen-, zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten.

Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung während den Dienststunden,

montags

8:30 - 12:00 Uhr

und

14:00 - 16:00 Uhr

mittwochs

8:30 - 12:00 Uhr

und

14:00 - 18:00 Uhr

donnerstags

14:00 - 16:00 Uhr

freitags

8:30 - 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen, § 10 Abs. 3 BauGB.

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334 441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.

3/610-13/Ei

66987 Thaleischweiler-Fröschen, den 13.02.2023
Verbandsgemeindeverwaltung:
gez. Schmitt, Erster Beigeordneter