Gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird Folgendes bekanntgemacht:
Der Ortsgemeinderat Obernheim-Kirchenarnbach hat die Ergänzungssatzung gem. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in seiner Sitzung am 06.02.2023 beschlossen. Die Satzung trägt zur Schaffung von zusätzlichen Bauland bei und fügt sich in die nördlich bereits bestehende Bebauung ein.
Durch die vereinfachte Änderung wird die räumliche Nutzbarkeit verbessert und das Grundstück fügt sich besser in die Umgebung ein.
Die Ergänzungssatzung wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Standort Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, im Fachbereich 3 - Bauen-, zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten.
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung während den Dienststunden,
| montags | 8:30 - 12:00 Uhr | und | 14:00 - 16:00 Uhr |
| mittwochs | 8:30 - 12:00 Uhr | und | 14:00 - 18:00 Uhr |
| donnerstags |
| 14:00 - 16:00 Uhr | |
| freitags | 8:30 - 12:00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen, § 10 Abs. 3 BauGB.
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334 441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.
3/610-13/Ei