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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 8/2023
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Aufruf zur Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wallhalben

Michael Dressler

In dem Schiedsamtsbezirk Wallhalben mit den Ortsgemeinden Biedershausen, Herschberg, Hettenhausen, Knopp-Labach, Krähenberg, Obernheim-Kirchenarnbach, Saalstadt, Schauerberg, Schmitshausen, Wallhalben, Weselberg, Winterbach ist das Amt einer stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen.

Die Amtszeit der Schiedsperson beträgt fünf Jahre.

Die Bewerberin bzw. der Bewerber für das Schiedsamt muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Zur Schiedsperson darf nicht ernannt werden,

1.

wer infolge gerichtlicher Anordnung in der Befugnis, über sein Vermögen zu verfügen, beschränkt ist,

2.

wer das Amt eines Staatsanwalts ausübt oder zur Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft bestellt ist,

3.

wer als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist,

4.

wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,

5.

wer zu einer der in Nummer 3 oder 4 genannten Personen in einem Dienst- oder ähnlichen ständigen Geschäftsverhältnis steht.

Zur Schiedsperson soll nicht ernannt werden, wer

1.

das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat,

2.

seinen Wohnsitz nicht im Schiedsamtsbezirk hat.

Die Schiedsperson wird auf Vorschlag des Verbandsgemeinderates Thaleischweiler-Wallhaben von dem Direktor des Amtsgerichts ernannt.

Zur Vorbereitung der Wahlen bitten wir um Ihre Bewerbung bis zum 10. März 2023.

Ihre Bewerbung reichen Sie bitte schriftlich bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben

Hauptstraße 52, 66987 Thaleischweiler-Fröschen ein.

Nähere Informationen zum Schiedsamt in der Verbandsgemeinde auf unserer Internetseite: www.vgtw.de/Bürgerservice/Schiedsamt.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Frau Bernheine gerne persönlich oder telefonisch unter 06334 / 441-166.

Thaleischweiler-Fröschen, den 17.02.2023
Patrick Sema
(Bürgermeister)