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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Wahlbekanntmachung zur Wahl eines Wehrführers und zwei stellvertretenden Wehrführern der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben, Löscheinheit: Rieschweiler-Mühlbach.

Die Wahl des Wehrführers und der stellvertretenden Wehrführer finden in getrennten Wahlgängen am 20.03.2023, ab 19 Uhr im Feuerwehrhaus Rieschweiler, Wiesenstr. 9, statt.

Die Wahl ist notwendig geworden, da die bisherigen Löscheinheiten Rieschweiler und Höhmühlbach durch den Bau eines gemeinsamen Feuerwehrhauses fusioniert werden. Des Weiteren legen die bisherigen gewählten Wehrführer und die Stellvertreter Ihre Ämter zum 31.03.2023 nieder, um die Neuwahl der Wehrführung zu ermöglichen.

Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen (aktiven) Feuerwehrangehörigen der bisherigen örtlichen Feuerwehreinheit sowie alle Angehörigen der örtlichen Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Nicht wahlberechtigt sind die jüngeren Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die ehemaligen Feuerwehrangehörigen, die noch in der Alters- und Ehrenabteilung tätig sind, und die Mitglieder von Feuerwehr-Fördervereinen oder Feuerwehrverbänden, wenn diese keine aktiven Feuerwehrangehörigen sind.

Die Wahl kann nur persönlich in der Wahlversammlung ausgeübt werden. Briefwahl oder Erteilung einer Vollmacht sind nicht möglich. In der Wahlversammlung ist die Öffentlichkeit nicht zugelassen. Alle Wahlberechtigten können Wahlvorschläge unterbreiten. Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Wahlvorschläge bis spätestens zum Beginn des jeweiligen Wahlganges eingebracht werden. Bewerber können sich auch selber vorschlagen.

Die Bewerber erhalten in der Wahlversammlung in alphabetischer Reihenfolge die Gelegenheit zur Vorstellung. Die Redezeit ist auf fünf Minuten begrenzt.

Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Die Wahlversammlung wird von Herrn Bürgermeister Patrick Sema geleitet. Im Verhinderungsfall wird ein durch Ihn Beauftragter den Vorsitz übernehmen.

Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält. Die gewählte Person erhält die jeweilige Funktion erst durch Aushändigung einer Urkunde und nach Überprüfung der Bestellungsvoraussetzungen.

Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, den 13.02.2023
gez. Sema
(Bürgermeister)