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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung zur Einsichtnahme und der Möglichkeit der Einbringung von Vorschlägen zur Haushaltssatzung nach § 97 Abs. 1 GemO

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen der Gemeinde Saalstadt für das Haushaltsjahr 2024 wurde an den Gemeinderat zur Beschlussfassung zugeleitet. Dieser Entwurf liegt gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 23.02.2024 bis einschließlich 08.03.2024, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer EG 6 des Rathauses der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben, Hauptstr. 52, 66987 Thaleischweiler-Fröschen zu jedermann Einsichtnahme öffentlich aus. Während dieser Zeit können Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen durch die Einwohner bei der Verwaltung, Sachgebiet Haushaltsplanung, eingebracht werden. Der Gemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung die Haushaltssatzung mit -plan und den Anlagen beschließen.

Kiefer, Ortsbürgermeister