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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 8/2025
Seite 2
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Bundestags- und Landratswahl am 23. Februar 2025 Hinweise für die Beantragung von Briefwahlunterlagen

  • Die Online-Beantragung eines Wahlscheins war nur bis Dienstag, 18.02.2025 möglich.
  • Sie können aber noch bis Freitag, 21.02.2025, 15 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Hauptstraße 52, 66987 Thaleischweiler-Fröschen, Briefwahl beantragen.
    Füllen Sie hierzu die Wahlbenachrichtigungskarte vollständig aus und bringen Sie mit. Sie können den Wahlscheinantrag auch in den Briefkasten am VG-Rathaus einwerfen. Vergessen Sie dabei bitte nicht, den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins an der richtigen Stelle (linke Seite) zu unterschreiben.
  • Der Antrag kann auch formlos per Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung oder elektronisch per E-Mail an briefwahl@vgtw.de gestellt werden. Der Antrag muss Ihren Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift beinhalten. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
  • Um den rechtzeitigen Zugang der Briefwahlunterlagen zu gewährleisten, erfolgt die Zustellung der Briefwahlunterlagen ab Mittwoch, den 19.02.2025, durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung.
  • Achtung:
    Der rote Wahlbrief für die Bundestagswahl muss bis spätestens, Sonntag, 23.02.2025, 18 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 52, 66987 Thaleischweiler-Fröschen vorliegen. Dieser kann nicht im örtlichen Wahllokal abgegeben werden.

    Die Wahlbriefe für die Bundestagswahl werden zentral für alle Ortsgemeinden durch eigens eingerichtete Briefwahlvorstände in der IGS Thaleischweiler-Fröschen, Schulstraße 2, 66987 Thaleischweiler-Fröschen ausgezählt.