Öffentliche Bekanntmachung zur Einsichtnahme und der Möglichkeit der Einbringung von Vorschlägen zur Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 nach § 97 Abs. 1 GemO
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan und seinen Anlagen der Energieprojekte Wallhalben AöR für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird an den Verwaltungsrat zur Beschlussfassung zugeleitet. Dieser Entwurf liegt gemäß §97 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 21.02.2025 bis 06.03.2025, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 201 des Rathauses der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben am Verwaltungsstandort Wallhalben, Hauptstr. 26, 66917 Wallhalben zu jedermann Einsichtnahme öffentlich aus.
Während dieser Zeit können Vorschläge zum Entwurf der Wirtschaftspläne mit Anlagen durch die Einwohner bei der Verwaltung, Fachbereich 4 - Kommunale Betriebe, eingebracht werden. Der Verwaltungsrat wird in der nächsten Sitzung die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan und den Anlagen beschließen.