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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung zur Einsichtnahme und der Möglichkeit der Einbringung von Vorschlägen zur Haushaltssatzung nach § 97 Abs. 1 GemO

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wurde an den Verbandsgemeinderat zur Beschlussfassung zugeleitet. Dieser Entwurf liegt gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 20.02.2025 bis 06.03.2025, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 5 des Rathauses der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben, Hauptstr. 52, 66987 Thaleischweiler-Fröschen zu jedermann Einsichtnahme öffentlich aus.

Während dieser Zeit können Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen durch die Einwohner bei der Verwaltung, Sachgebiet Haushaltsplanung, eingebracht werden. Der Verbandsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung die Haushaltssatzung mit Plan und den Anlagen beschließen.

Sema, Bürgermeister