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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 9/2024
Seite 2
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Abgabefrist für Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für Grundschüler/innen

Abgabefrist: 15.03.2024

Für Anträge auf Gewährung von

Lernmittelfreiheit

der Grundschüler/innen des Schuljahres 2024/2025


Schüler/innen können auch im kommenden Schuljahr an der unentgeltlichen (kostenfreien) Schulbuchausleihe teilnehmen, die jedoch an bestimmte Einkommensgrenzen der Erziehungsberechtigten gebunden ist. Die Schüler und Schülerinnen der Grundschulen haben ein Antragsformular für die Gewährung von Lernmittelfreiheit von der Schule erhalten, das bei einer Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe

bis spätestens 15. März 2024

beim Schulträger mit den Einkommensnachweisen vorzulegen ist. Der Antrag gilt nur für ein Schuljahr und muss jährlich neu gestellt werden.

Werden Einkommensgrenzen überschritten, haben Schüler/innen die Möglichkeit an der entgeltlichen Schulbuchausleihe teilzunehmen. Eine Anmeldung hierzu ist von den Erziehungsberechtigten im Internetportal ab Mitte Mai 2024 möglich.

Informationen über die Schulbuchausleihe können Sie unter folgender Internetadresse abrufen: www.LMF-online.rlp.de

Nähere Auskünfte erhalten Sie auch bei Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Herr Buchmann, Telefon 06334 441-288.