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Georgenthal
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Gemeinde Emleben - Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Emleben

Auszug: geoproxy.geoportal-th.de (entnommen – 09.05.2022) - unmaßstäblich

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Emleben

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ergänzungsneubau Aktiv-Schule Emleben"

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Emleben hat in öffentlicher Sitzung am 12.12.2023 den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ergänzungsneubau Aktiv-Schule Emleben“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. Für den Planbereich ist der 2. Entwurf vom Dezember 2023 maßgebend.

Anlass der Planung/Planänderung:

Durch den Vorhabenträger ist ein Ergänzungsneubau am bestehenden Standort der Aktiv-Schule (staatlich anerkannte, freie Grundschule nach Montessoripädagogik) in Emleben vorgesehen. Die Schule wird als gebundene Ganztagesschule geführt. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Schulplätzen sowie der beständigen Anfragen nach einer Weiterführung hat sich die Gobi-Gothaer Bildungsgesellschaft mbH (Vorhabenträger) entschlossen, die Grundschule in eine freie Gemeinschaftsschule umzuwandeln. Mit den dann zusätzlichen Klassen ist dies im Bestandsgebäude nicht möglich, ein Ergänzungsneubau ist zwingend erforderlich.

Im Ergebnis der Beteiligung zum Planentwurf gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB wurden Bedenken und Hinweise berücksichtigt bzw. abgewogen. Eine Änderung des Planentwurfes mit folgenden Inhalten wurde durchgeführt.

  • Änderung der Maßnahmenfläche der Kompensationsmaßnahme A 2
  • Ergänzung von Hinweisen (Erdarbeiten)/redaktionelle Änderung der Planzeichnung (Herstellung der Übereinstimmung der GRZ zwischen Begründung-Planzeichnung aufgrund Übertragungsfehler)

Eine erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB ist die Folge.

Geltungsbereich des Plangebietes:

Das Plangebiet befindet sich südlich der Gartenstraße und des bereits vorhandenen Schulgebäudes. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes besitzt eine Größe von ca. 0,67 ha und umfasst folgende Flurstücke der Flur 1 der Gemarkung Emleben:

  • 345/10 (teilweise); 345/11; 345/3 (teilweise)

Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der nachfolgende Lageplan maßgebend:

externe Kompensationsmaßnahme:

  • Ausgleichsmaßnahme A 1: Sanierung und Nachpflanzung Streuobstwiese
    Flurstücke 1353 und 1354 in der Flur 5 der Gemarkung Emleben (3.550 m² Fläche)

  • Ausgleichsmaßnahme A 2: Ergänzung Streuobstwiese
    Flurstück 1170/3 in der Flur 5 der Gemarkung Emleben (1.000 m² Fläche)

Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB:

Der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ergänzungsneubau Aktiv-Schule Emleben“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, Stand Dezember 2023, wird im Zeitraum

vom 27.01.2024 bis einschließlich 14.02.2024

auf der Website der Landgemeinde Georgenthal https://www.georgenthal.de/Bekanntmachungen/auslegungen veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen in der Bauverwaltung der Landgemeinde Georgenthal, Tambacher Str. 2, 99887 Georgenthal während der nachfolgenden Dienstzeiten nach vorheriger telefonischer Anmeldung (036253 / 38230) eingesehen werden:

Montag

09:00 Uhr - 11:00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr - 11:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr - 11.00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag

09.00 Uhr - 11.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen ausschließlich zu den Änderungen des 2. Entwurfes vorgebracht werden. Die Stellungnahmen zu den Änderungen sind elektronisch per E-Mail an bauverwaltung@georgenthal.de zu übermitteln. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der schriftlichen oder zur Niederschrift vorgebrachten Stellungnahme zu den o.g. Dienstzeiten.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:

Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden elektronisch beteiligt und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 (2) BauGB) zu den Änderungen.

Umweltprüfung:

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht / Gutachten / umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden

In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu folgenden Themenbereichen gegeben:

umweltrelevante Stellungnahmen und Informationen gemäß Verfahren nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie nach § 3 Abs. 2 BauGB:

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und der ThürDSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Emleben, den 15.12.2023

Kalisch  —  - Siegel -

Bürgermeister