Auszug: geoproxy.geoportal-th.de (entnommen – 09.05.2022) - unmaßstäblich
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Emleben hat in öffentlicher Sitzung am 12.12.2023 den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ergänzungsneubau Aktiv-Schule Emleben“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. Für den Planbereich ist der 2. Entwurf vom Dezember 2023 maßgebend.
Anlass der Planung/Planänderung:
Durch den Vorhabenträger ist ein Ergänzungsneubau am bestehenden Standort der Aktiv-Schule (staatlich anerkannte, freie Grundschule nach Montessoripädagogik) in Emleben vorgesehen. Die Schule wird als gebundene Ganztagesschule geführt. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Schulplätzen sowie der beständigen Anfragen nach einer Weiterführung hat sich die Gobi-Gothaer Bildungsgesellschaft mbH (Vorhabenträger) entschlossen, die Grundschule in eine freie Gemeinschaftsschule umzuwandeln. Mit den dann zusätzlichen Klassen ist dies im Bestandsgebäude nicht möglich, ein Ergänzungsneubau ist zwingend erforderlich.
Im Ergebnis der Beteiligung zum Planentwurf gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB wurden Bedenken und Hinweise berücksichtigt bzw. abgewogen. Eine Änderung des Planentwurfes mit folgenden Inhalten wurde durchgeführt.
Eine erneute Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB ist die Folge.
Geltungsbereich des Plangebietes:
Das Plangebiet befindet sich südlich der Gartenstraße und des bereits vorhandenen Schulgebäudes. Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes besitzt eine Größe von ca. 0,67 ha und umfasst folgende Flurstücke der Flur 1 der Gemarkung Emleben:
Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der nachfolgende Lageplan maßgebend:
externe Kompensationsmaßnahme:
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB:
Der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ergänzungsneubau Aktiv-Schule Emleben“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, Stand Dezember 2023, wird im Zeitraum
vom 27.01.2024 bis einschließlich 14.02.2024
auf der Website der Landgemeinde Georgenthal https://www.georgenthal.de/Bekanntmachungen/auslegungen veröffentlicht.
Zusätzlich können die Planunterlagen in der Bauverwaltung der Landgemeinde Georgenthal, Tambacher Str. 2, 99887 Georgenthal während der nachfolgenden Dienstzeiten nach vorheriger telefonischer Anmeldung (036253 / 38230) eingesehen werden:
| Montag | 09:00 Uhr - 11:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 Uhr - 11:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr - 11.00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09.00 Uhr - 11.00 Uhr |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen ausschließlich zu den Änderungen des 2. Entwurfes vorgebracht werden. Die Stellungnahmen zu den Änderungen sind elektronisch per E-Mail an bauverwaltung@georgenthal.de zu übermitteln. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der schriftlichen oder zur Niederschrift vorgebrachten Stellungnahme zu den o.g. Dienstzeiten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden elektronisch beteiligt und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 (2) BauGB) zu den Änderungen.
Umweltprüfung:
Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu folgenden Themenbereichen gegeben:
| Gutachten/Fachbeiträge/ Planungen | Inhalte/Themen |
| Umweltbericht |
|
| Schallimmissionsbewertung |
|
| Kampfmittelgefährdung |
|
| Baugrundgutachten |
|
| Verkehrsgutachten |
|
umweltrelevante Stellungnahmen und Informationen gemäß Verfahren nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sowie nach § 3 Abs. 2 BauGB:
| Urheber | Themenbereiche |
| Landratsamt Gotha |
|
| Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz |
|
| Thüringer Landesamt f. Landwirtschaft u. Ländlichen Raum |
|
| Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha u. Landkreisgemeinden |
|
| Private Stellungnahmen |
|
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und der ThürDSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Emleben, den 15.12.2023
Kalisch — - Siegel -
Bürgermeister