Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: Die Verwaltung der Landgemeinde Georgenthal informiert:
Nächster Artikel: Das Einwohnermeldeamt der Landgemeinde informiert:
Das Hauptamt der Landgemeinde Georgenthal informiert:
Mit Inkrafttreten der 4. Änderungen der Hauptsatzung der Landgemeinde Georgenthal werden Satzungen, Beschlüsse des Gemeinderates und seiner Ausschüsse sowie sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche oder ortsübliche) Bekanntmachungen durch Veröffentlichung auf der Internetseite www.georgenthal.de bekanntgegeben.
Der Bereitstellungstag ist jeweils der Tag, an dem die Satzung, der Beschluss bzw. die Bekanntmachung erstmals im Internet bereitgestellt wird.
Eine zusätzliche Veröffentlichung (nicht ortsüblich und nicht fristgerecht) der Satzungen, Beschlüsse und sonstigen Bekanntmachungen erfolgt weiterhin im „Amtsblatt der Landgemeinde Georgenthal“.