Betr.: Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Emleben
Der Gemeinderat der Gemeinde Emleben beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2024:
Auf Grund des § 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Emleben folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
| in den Einnahmen und | |
| Ausgaben mit | 3.302.700 € |
und im Vermögenshaushalt
| in den Einnahmen und | |
| Ausgaben mit | 1.546.600 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 550.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Erheblichkeitsgrenze im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf
96.000 € im Einzelfall festgelegt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Stimmabgabe: offen
Gewählte Gemeinderatsmitglieder: 8
Stimmberechtigt: 9
Anwesende Stimmberechtigte: 9
Ja - Stimmen: 9
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Aufgrund § 38 ThürKO vom 16.August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) - in der derzeit gültigen Fassung - war kein Gemeinderatsmitglied von der Stimmabgabe ausgeschlossen.
Emleben, den 13.12.2024
Kalisch — - Siegel -
Bürgermeister