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Amtsblatt der Landgemeinde Georgenthal
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Beschluss des Gemeinderates Emleben Nr. 31/2024

Betr.: Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Emleben

Der Gemeinderat der Gemeinde Emleben beschließt in seiner Sitzung am 12.12.2024:

Auf Grund des § 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Emleben folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 550.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Erheblichkeitsgrenze im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf

96.000 € im Einzelfall festgelegt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Stimmabgabe: offen

Gewählte Gemeinderatsmitglieder: 8

Stimmberechtigt: 9

Anwesende Stimmberechtigte: 9

Ja - Stimmen: 9

Nein - Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Aufgrund § 38 ThürKO vom 16.August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) - in der derzeit gültigen Fassung - war kein Gemeinderatsmitglied von der Stimmabgabe ausgeschlossen.

Emleben, den 13.12.2024

Kalisch  —  - Siegel -

Bürgermeister