Thüringer Landesverwaltungsamt — Weimar, 07. Januar 2025
Aktenzeichen:
140-1254-05-06/24 GTH
verfahrensgegenständliche Grundstücksflächen:
| Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (m²) | dauerhaft beanspruchte Fläche (m²) | Eigentümer lt. Grundbuch |
| Emleben | 4 | 1074/2 | 1.076 | 1.076 | Melanie Pflanz Maik Fliedner Detlef Wolf Angelika Desens Hans Jürgen Barth Dirk Becher Anke Britton Andreas Holger Müller Klaus Dieter Wolf Günter Werner Wolf Helga Wolf Gerd Wolf Uwe Wolf Heike Kratochwil Iris Schlotthauer Rainer Wolf Ronny Wolf Sebastian Wolf Heiko Wolf Petra Jakob Stefan Wolf Katrin Wolf Gabriele Faupel Beate Pfaff Jörg Wolf Tobias Schreiber Thüringer Landesamt für Finanzen -Fiskalerbschaften- - in Erbengemeinschaft - |
| 1074/4 | 350 | 350 |
Ladung
Die verfahrensgegenständliche Straßenbaumaßnahme ist der sechsstreifige Ausbau einschließlich der Grunderneuerung der Bundesautobahn A 4 Eisenach - Dresden, für den Abschnitt Boxberg - Gotha.
Grundlage bildet der bestandskräftige Planfeststellungsbeschluss des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr vom 21. November 1994 (Aktenzeichen 5B2-62.3.2.00-A 4-155/94).
Von der Umsetzung der Straßenbaumaßnahme sind die o. g. verfahrensgegenständlichen Grundstücksflächen betroffen.
Die verfahrensgegenständlichen Flurstücke 1074/2 und 1074/4 sind im Grundbuch von Emleben des zuständigen Amtsgerichts Gotha, Blatt 100, im Bestandsverzeichnis lfd. Nr. 4 und 6 verzeichnet. Eigentümer laut Grundbuch ist die oben aufgeführte Erbengemeinschaft. Die Abteilungen II und III des Grundbuches seien frei von Eintragungen. Die Nutzungsart der verfahrensgegenständlichen Flurstücke 1074/2 und 1074/4 ist laut Grundbuch „Verkehrsfläche“.
Die Autobahn GmbH des Bundes, hat mit Schreiben vom 23. Mai 2024, eingegangen bei der Enteignungsbehörde am 27. Mai 2024, einen Enteignungsantrag für die o. g. Maß-nahme gestellt. Hinsichtlich der Antragsbegründung im Einzelnen wird auf das der Enteignungsbehörde vorliegende Antragsschreiben vom 23. Mai 2024 verwiesen.
Das Enteignungsverfahren zu den verfahrensgegenständlichen Flurstücken 1074/2 und 1074/4 wird unter dem Geschäftszeichen 140-1254-05-06/24 GTH geführt.
Der Termin zur mündlichen Verhandlung über den Antrag auf Enteignung wird festgesetzt auf
Mittwoch, den 12. Februar 2025, 10:00 Uhr,
in Haus 3, Raum 1409/1410 des
Thüringer Landesverwaltungsamtes,
Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar.
Zu dieser mündlichen Verhandlung werden die Beteiligten hiermit geladen.
Der Antrag auf Enteignung mit seinen Unterlagen kann nach vorheriger Terminvereinbarung (schriftlich oder unter der Telefonnummer 0361/57332-1118 bzw. -1374) in den Räumen des Thüringer Landesverwaltungsamtes - Enteignungsbehörde -, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar, Haus 3, Referat 140 eingesehen werden.
Einwendungen gegen den Antrag sind möglichst vor der mündlichen Verhandlung beim Thüringer Landesverwaltungsamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Etwaige Rechte müssen spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrgenommen werden. Auch bei Nichterscheinen der Beteiligten kann das Thüringer Landesverwaltungsamt über den Antrag auf Enteignung sowie andere im Verfahren zu erledigende Anträge entscheiden.
Von der Bekanntmachung dieses Enteignungsverfahrens an dürfen hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Grundstücksflächen nur mit schriftlicher Genehmigung des Thüringer Landesverwaltungsamtes (Enteignungsbehörde):
Sollten Sie an der mündlichen Verhandlung teilnehmen wollen, bitte ich Sie, dieses Ladungsschreiben und Ihren Personalausweis zur Legitimation mitzubringen.
Im Auftrag
gez. Thomas Pohlan
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 140
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Telefon: 0361/57332-1118
E-Mail: Enteignungsbehoerde@tlvwa.thueringen.de