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Georgenthal
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
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Beschluss des Gemeinderates Georgenthal Nr. 34/2023

Betr.: Errichtung eines Waldfriedhofs

Der Gemeinderat der Landgemeinde Georgenthal beschließt in seiner Sitzung am 06.06.2023:

Die Errichtung des Waldfriedhofes Georgenthal auf den Flächen des Waldeigentümers DELA Forst, Alice Deselaers, Ehrenshoven 23, 51755 Engelskirchen gemäß der Anlage (Lageplan, Nutzungs- und Austauschvertrag, Entwurfsfassung, Friedhofssatzung Waldfriedhof, Entwurfsfassung). Der Bürgermeister der Landgemeinde Georgenthal, Herr Hofmann, wird bevollmächtigt den Nutzungs- und Austauschvertrag nach dessen Fertigstellung zu unterzeichnen.

Stimmabgabe:

offen

Gewählte Gemeinderatsmitglieder:

20

Stimmberechtigt:

21

Anwesende Stimmberechtigte:

17

Ja - Stimmen:

17

Nein - Stimmen:

keine

Enthaltungen:

keine

Auf Grund § 38 ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) - in der derzeit gültigen Fassung - war kein Ausschussmitglied von der Stimmabgabe ausgeschlossen.

Georgenthal, den 13.06.2023

Hofmann

- Siegel -

Bürgermeister