Betr.: | Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Georgenthal über die Freiwilligen Feuerwehren und den Wasserwehrdienst |
Der Gemeinderat der Landgemeinde Georgenthal beschließt in seiner Sitzung am 27.08.2024:
Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Landgemeinde Georgenthal über die Freiwilligen Feuerwehren und den Wasserwehrdienst wird in der vorliegenden Form beschlossen.
| Stimmabgabe: | offen |
| Gewählte Gemeinderatsmitglieder: | 20 |
| Stimmberechtigt: | 21 |
| Anwesende Stimmberechtigte: | 20 |
| Ja - Stimmen: | 19 |
| Nein - Stimmen: | 1 |
| Enthaltungen: | keine |
Auf Grund § 38 ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) – in der derzeit gültigen Fassung - war kein Gemeinderatsmitglied von der Stimmabgabe ausgeschlossen.
Georgenthal, den 01.09.2024
| Hofmann | - Siegel - |
| Bürgermeister | |