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Amtsblatt der Landgemeinde Georgenthal
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung zur Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl der Mitglieder des Ortschaftsrats des Ortsteils mit Ortschaftsverfassung Herrenhof

Der Wahlausschuss der Landgemeinde Georgenthal hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 03.09.2024 die nachfolgenden endgültigen Ergebnisse für die Wahl der Mitglieder des Ortschaftsrats des Ortsteils mit Ortschaftsverfassung Herrenhof ermittelt und festgestellt.

Zahl der Wahlberechtigte:  —  628

Zahl der Wähler:  —  482

Wahlbeteiligung:  —  76,6%

Ungültige Stimmabgaben:  —  30

Gültige Stimmabgaben:  —  452

Gültige Stimmen:  —  1777

Davon entfielen im Verfahren einer Mehrheitswahl auf:

1)Die Gewählten sind durch x gekennzeichnet.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Gotha, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Georgenthal, 11.09.2024

Gez.

Lehmann

Wahlleitung