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Amtsblatt der Landgemeinde Georgenthal
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Beschluss des Gemeinderates Emleben Nr. 22/2025

Betr.:

Nachtragshaushaltssatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Emleben beschließt in seiner Sitzung am 30.09.2025:

Auf Grund des § 60 ThürKO erlässt die Gemeinde Emleben folgende Nachtragshaushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt;

dadurch werden:

a)

3.213.110

3.213.110

b)

2.015.440

2.015.440

§ 2

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 300.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wirdgegenüber bisher 550.000,00 € um 20.000,00 € auf 530.000,00 € vermindert.

§ 4

Nachrichtliche Angaben:

Festlegungen zu Kreditaufnahmen und zur Erheblichkeitsgrenze haben gemäß Satzung des Haushaltsplanes 2025 unveränderte Gültigkeit.

§ 5

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Stimmabgabe: offen

Gewählte Gemeinderatsmitglieder: 8

Stimmberechtigt: 9

Anwesende Stimmberechtigte: 5

Ja - Stimmen: 4

Nein - Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Aufgrund § 38 ThürKO vom 16.August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) - in der derzeit gültigen Fassung - war kein Gemeinderatsmitglied von der Stimmabgabe ausgeschlossen.

Emleben, den 02.10.2025

Gez.

Philipp Kalisch  —  -Siegel-

Bürgermeister