| Betr.: | Nachtragshaushaltssatzung |
Der Gemeinderat der Gemeinde Emleben beschließt in seiner Sitzung am 30.09.2025:
Auf Grund des § 60 ThürKO erlässt die Gemeinde Emleben folgende Nachtragshaushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt;
dadurch werden:
| erhöht um Euro | vermindert um Euro | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge | ||
| gegenüber bisher Euro | auf nunmehr Euro verändert | ||||
| a) | im Verwaltungs-haushalt |
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| die Einnahmen |
| 89.590 | 3.302.700 | 3.213.110 |
| die Ausgaben |
| 89.590 | 3.302.700 | 3.213.110 |
| b) | im Vermögens- haushalt |
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| die Einnahmen | 468.840 |
| 1.546.600 | 2.015.440 |
| die Ausgaben | 468.840 |
| 1.546.600 | 2.015.440 |
§ 2
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 300.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wirdgegenüber bisher 550.000,00 € um 20.000,00 € auf 530.000,00 € vermindert.
§ 4
Nachrichtliche Angaben:
Festlegungen zu Kreditaufnahmen und zur Erheblichkeitsgrenze haben gemäß Satzung des Haushaltsplanes 2025 unveränderte Gültigkeit.
§ 5
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Stimmabgabe: offen
Gewählte Gemeinderatsmitglieder: 8
Stimmberechtigt: 9
Anwesende Stimmberechtigte: 5
Ja - Stimmen: 4
Nein - Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
Aufgrund § 38 ThürKO vom 16.August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) - in der derzeit gültigen Fassung - war kein Gemeinderatsmitglied von der Stimmabgabe ausgeschlossen.
Emleben, den 02.10.2025
Gez.
Philipp Kalisch — -Siegel-
Bürgermeister