Aufgrund des § 19 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 8. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Georgenthal in seiner Sitzung am 22.04.2024 die folgende Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Georgenthal über die Freiwilligen Feuerwehren und den Wasserwehrdienst beschlossen:
§ 1
Änderungen der Satzung der Gemeinde Georgenthal über die Freiwilligen Feuerwehren und den Wasserwehrdienst
Die Satzung der Gemeinde Georgenthal über die Freiwillige Feuerwehr und den Wasserwehrdienst vom 07.01.2021 wird wie folgt geändert:
1. Der bisherige § 1 Organisation, Bezeichnung erhält folgende Fassung:
§ 1
Organisation, Bezeichnung
(1) Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Georgenthal ist als öffentliche Feuerwehr (§ 3 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 ThürBKG) eine rechtlich unselbstständige, gemeindliche Einrichtung (§ 10 Abs. 3 ThürBKG). Sie führt die Bezeichnung Freiwillige Feuerwehr Landgemeinde Georgenthal und besteht aus den folgenden Ortsteilfeuerwehren (§ 3 Abs. 2 ThürBKG):
| a) | Altenbergen |
| b) | Catterfeld |
| c) | Engelsbach |
| d) | Georgenthal |
| e) | Gospiteroda |
| f) | Herrenhof |
| g) | Hohenkirchen |
| h) | Leina |
| i) | Nauendorf |
| j) | Petriroda |
| k) | Schönau v. d. Walde / Wipperoda |
(2) Sie steht unter der Gesamtleitung des Ortsbrandmeisters.
(3) Zur Gewinnung der notwendigen Anzahl von Feuerwehrangehörigen bedient sie sich der Unterstützung der Feuerwehrvereine (§17).
2. Der bisherige § 7 (1) b) Rechte und Pflichten der Angehörige erhält folgende Fassung:
§ 7
Rechte und Pflichten der Angehörigen der Einsatzleitung
(1) Die Angehörigen der Einsatzabteilungen
| b) | der Feuerwehren Altenbergen, Catterfeld, Engelsbach, Georgenthal, Gospiteroda, Herrenhof, Hohenkirchen, Leina, Petriroda und Schönau v. d. Walde / Wipperoda wählen aus ihrer Mitte den Wehrführer, dessen Stellvertreter und die Mitglieder des Feuerwehrausschusses. |
3. Der bisherige § 10 (1) Jugendfeuerwehr erhält folgende Fassung:
§ 10
Jugendfeuerwehr
(1) Die Jugendabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr führen die Bezeichnung:
| a. | Jugendfeuerwehr Altenbergen |
| b. | Jugendfeuerwehr Catterfeld |
| c. | Jugendfeuerwehr Engelsbach |
| d. | Jugendfeuerwehr Georgenthal |
| e. | Jugendfeuerwehr Gospiteroda |
| f. | Jugendfeuerwehr Herrenhof |
| g. | Jugendfeuerwehr Hohenkirchen |
| h. | Jugendfeuerwehr Leina |
| i. | Jugendfeuerwehr Nauendorf |
| j. | Jugendfeuerwehr Petriroda |
| k. | Jugendfeuerwehr Schönau v. d. Walde / Wipperoda |
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Herrenhof vom 24.07.1997 außer Kraft.
Georgenthal, den 17.09.2024
gez.
Hofmann
Bürgermeister