Der Zweckverband hat seine Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) und seine Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) geändert (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Gotha vom 05.06.2025).
Danach werden ab 2026 die Vorauszahlungen der Gebühren für Trink- und Abwasser auf 11 Abschläge verteilt. Die Abrechnung der Gebühren für das Jahr 2025 erfolgt im Januar 2026. Die daraus resultierende Nachzahlung oder das Guthaben sind 10 Tage nach der Bekanntgabe des Bescheides fällig bzw. zu erstatten.
Die Abschläge sind dann ab Februar bis Dezember jeweils zum 15. des Monats fällig. Eventuelle Guthaben werden nicht mit den Forderungen aus der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet.
Gerne möchten wir Sie auch noch mal auf die Möglichkeit der Einzugsermächtigung hinweisen.