Hiermit wird die
öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
| 1. | Durch den Gemeinderat wurde am 06.07.2023 mit Beschluss Nr. 60/2023 die Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Landgemeinde Georgenthal beschlossen. |
| 2. | Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 07.07.2023 mit der Bitte um Erteilung der Eingangsbestätigung gem. § 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt. |
| 3. | Mit Datum vom 17.07.2023 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha gem. § 21 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz ThürKO die Eingangsbestätigung in der jeweils gültigen Fassung zu o.g. Satzung erteilt. Die Satzung darf gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThüKO vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden. |
| 4. | Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. |
Georgenthal, den 20.07.2023
gez.
Hofmann
Bürgermeister