Anhörung der Einwohner der Gemeinden Georgenthal und Herrenhof zum Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneu-gliederungen (DS 7/8231)
In der Plenarsitzung am 05. Juli 2023 hat der Thüringer Landtag den o.g. Gesetzentwurf in erster Beratung behandelt und an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat am 07. Juli 2023 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf ein Anhörungsverfahren durchzuführen.
Bestandsänderungen (Auflösungen) von Gemeinden bedürfen nach § 9 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) eines Gesetzes. Vor dem Erlass eines Gesetzes müssen die beteiligten Gemeinden und die Einwohnerschaft (Einwohnerschaft i.S. der Begriffsbestimmung des § 10 Abs. 1 Satz 1 ThürKO) gehört werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Herrenhof hat im November 2022 die entsprechenden Beschlüsse zur Auflösung der Gemeinde Herrenhof sowie den Beitritt in die Landgemeinde Georgenthal gefasst. Der Gemeinderat der Landgemeinde Georgenthal hat im Februar 2023 den Beschluss zur Aufnahme der Gemeinde Herrenhof gefasst.
Der o.g. Entwurf des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden liegt vom
14. August 2023 bis einschließlich 15. September 2023
in der Gemeindeverwaltung der Landgemeinde Georgenthal, 99887 Georgenthal, Tambacher Straße 2, 1. Etage, Zimmer 108, während der Sprechzeiten:
| Montag: | 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr |
| Dienstag: | 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag: | 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr |
sowie
in der Gemeinde Herrenhof, 99887 Herrenhof, Hauptstraße 1, Erdgeschoß, Bürgermeisterbüro im Bürgerhaus Herrenhof, während der Sprechzeit
| Donnerstag: | 17:00 – 18:00 Uhr |
zur Einsicht öffentlich aus.
Den Einwohnern der Landgemeinde Georgenthal und der Gemeinde Herrenhof wird während der vorbezeichneten Frist Gelegenheit gegeben, zu den im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Neugliederungsmaßnahmen schriftlich Stellung zu nehmen.
Des Weiteren erhalten alle Anzuhörenden im Rahmen des Anhörungsverfahrens die Gelegenheit, sich zu folgenden Fragen zu äußern:
| Frage 1: | Wie bewerten Sie das Verfahren zur freiwilligen Neugliederung? |
| Frage 2: | Wie bewerten Sie die Ziele der freiwilligen Neugliederung von kreisangehörigen Gemeinden? |
| Frage 3: | Wie bewerten Sie die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger im Verfahren zur freiwilligen Neugliederung? |
| Frage 4: | Wie bewerten Sie die finanziellen Anreize zur freiwilligen Neugliederung? |
| Frage 5: | Wie bewerten Sie die vorgesehene Verkürzung der Förderperiode um 2 Jahre (Anmerkung: siehe Artikel 3 des Gesetzentwurfs)? |
Stellungnahmen können schriftlich an das
Landratsamt Gotha
Kommunalaufsicht
18.-März-Str. 50
99867 Gotha
zur Weiterleitung an den Thüringer Landtag gerichtet werden.
Bei Stellungnahmen, die nach dem 15. September 2023 eingehen, kann eine Berücksichtigung nicht mehr gewährleistet werden.
Zur Sicherung des Schutzes der in diesem Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten wird auf die beiliegende „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtags sowie zur Umsetzung des Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes (ThürBeteildokG)“ hingewiesen.