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Amtsblatt der Landgemeinde Georgenthal
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Beschluss des Gemeinderates Georgenthal Nr. 72/2024

Betr.:

Niedrigwasseraufhöhung Apfelstädt

Der Gemeinderat der Landgemeinde Georgenthal beschließt in seiner Sitzung am 05.11.2024

Der Gemeinderat fordert den Landrat des Landkreises Gotha auf, die Vereinbarung zwischen der Thüringer Fernwasserversorgung, dem Landkreis Gotha und dem Freistaat Thüringen über das eine modifizierte Speicherbewirtschaftung begleitende Monitoring zur Niedrigwasseraufhöhung der Apfelstädt vom 06. September 2022 zu kündigen oder in sonstiger Form aufzuheben und die Gewässerbewirtschaftung der Apfelstädt an deren ökologischen Anforderungen und den Grundlagen der ordnungsgemäßen Gewässerbewirtschaftung und den rechtlichen Voraussetzungen des Wasserhaushalts-gesetzes (WHG) bzw. des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) durchzusetzen.

Stimmabgabe:

offen

Gewählte Gemeinderatsmitglieder:

20

Stimmberechtigt:

21

Anwesende Stimmberechtigte:

21

Ja - Stimmen:

21

Nein - Stimmen:

keine

Enthaltungen:

keine

Auf Grund § 38 ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) - in der derzeit gültigen Fassung - war kein Gemeinderatsmitglied von der Stimmabgabe ausgeschlossen.

Georgenthal, den 06.11.2024

Hofmann —  - Siegel -

Bürgermeister