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Amtsblatt der Landgemeinde Georgenthal
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Beschluss des Gemeinderates Georgenthal Nr. 73/2024

Betr.:

Änderung des Bebauungsplanes „Kleinsiedlungsgebiet Waldstraße“

Der Gemeinderat der Landgemeinde Georgenthal beschließt in seiner Sitzung am 05.11.2024

1.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Kleinsiedlungsgebiet Waldstraße“, bestehend aus zeichnerischen Festsetzungen (Teil A) und textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die Begründung, werden in der Fassung vom 05.08.2024 gebilligt.

2.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Kleinsiedlungsgebiet Waldstraße“ in der Fassung vom 05.08.2024 und die Begründung, werden zur Information der Öffentlichkeit für die Dauer von einem Monat zu jedermanns Einsicht im Internet eingestellt und parallel dazu an einer leicht zugänglichen Stelle öffentlich ausgelegt. Während der Veröffentlichung können Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Die 1. Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Dementsprechend wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

3.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und über die Veröffentlichung im Internet benachrichtigt.

4.

Die Verwaltung wird beauftragt:

-

den Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ortsüblich bekannt zu machen und darin auf den Verzicht der Umweltprüfung hinzuweisen und

-

die Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich in das Internet einzustellen sowie

-

die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten.

Stimmabgabe:

offen

Gewählte Gemeinderatsmitglieder:

20

Stimmberechtigt:

21

Anwesende Stimmberechtigte:

21

Ja - Stimmen:

21

Nein - Stimmen:

keine

Enthaltungen:

keine

Auf Grund § 38 ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) - in der derzeit gültigen Fassung - war kein Gemeinderatsmitglied von der Stimmabgabe ausgeschlossen.

Georgenthal, den 06.11.2024

Hofmann  —  - Siegel -

Bürgermeister