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Amtsblatt der Landgemeinde Georgenthal
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Das FORSTAMT informiert:

Ab Februar 2026 wird im Bereich des Thüringer Forstamts Finsterbergen mit den Arbeiten zur Waldbiotopkartierung begonnen.

Die Waldbiotopkartierung ist nach §5 Thüringer Waldgesetz durch die Landesforstanstalt flächendeckend für alle Waldbesitzarten kostenfrei durchzuführen. Hierbei werden verschiedene Daten erhoben, die den zum Aufnahmezeitpunkt vorhandenen Waldbestand charakterisieren.

Zuständig für die fachliche Betreuung der Waldbiotopkartierung ist das Sachgebiet 3.4 Waldnaturschutz/Schutzgebiete der ThüringenForst AöR mit Sitz in Erfurt. Die entsprechenden Kartierungsarbeiten werden durch beauftragte Unternehmen durchgeführt. Diese dürfen im Rahmen ihrer Tätigkeit Waldflächen jeden Eigentums betreten (§ 62 Abs. 3 Satz 2 ThürWaldG) sowie Waldwege mit Kraftfahrzeugen befahren (§6 Abs. 6 ThürWaldG).

Für weitere Fragen zur Waldbiotopkartierung stehen das Forstamt oder das Sachgebiet 3.4 Waldnaturschutz/Schutzgebiete in der Zentrale der ThüringenForst AöR gerne zur Verfügung. Zu erreichen sind die beiden Dienststellen über folgende Kontaktdaten:

Forstamt Finsterbergen

Friedrichrodaer Weg 3

99894 Friedrichroda

Tel. 03623 - 36250

Email: forstamt.finsterbergen@forst.thueringen.de

Thüringenforst - Anstalt öffentlichen Rechts

Hallesche Straße 20, 99085 Erfurt

Tel: 03621 3789800

Email: Zentrale@forst.thueringen.de