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Amtsblatt der Landgemeinde Georgenthal
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Bürgerinformation

Widerspruch zur Datenübermittlung nach Bundesmeldegesetz (BMG)

Durch das Bundesmeldegesetz wird Bürgerinnen und Bürgern der Widerspruch zur Datenübermittlung gewährt. Hierfür ist nachfolgendes Formular zu nutzen, das auch auf der Webseite der Landgemeinde Georgenthal heruntergeladen werden kann.

Landgemeinde Georgenthal

Einwohnermeldeamt

Tambacher Straße 2

99887 Georgenthal

Widerspruch zur Datenübermittlung

nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Name, Vorname:

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Geburtsdatum:

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Anschrift:

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Ich bitte um Übermittlungssperre meiner persönlichen Daten in folgenden Fällen:

1.

Gem. § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG an öffentlich rechtliche Religionsgesellschaften

2.

Gem. § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG an Parteien und Wählergruppen in Zusammenhang mit allg. Wahlen für Zwecke der Wahlwerbung

3.

Gem. § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG an Vertreter parlamentarischer Vertretungskörperschaften, Presse oder Rundfunk zum Zwecke der Ehrung von Alters- und Ehejubiläen (Unterschrift beider Ehegatten erforderlich)

4.

Gem. § 58c Abs. 1 Soldatengesetz i.V.m. § 36 Abs. 2 BMG

5.

Gem. § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG Auskunft an Adressbuchverlage

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Datum, Unterschrift

Hinweise:

Das BMG räumt die Möglichkeit ein, in o. g. Fällen der Übermittlung von persönlichen Daten ohne Angaben von Gründen zu widersprechen. Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen, beachten Sie bitte folgende Hinweise.

  • der Widerspruch ist auf diesem Vordruck durch Ankreuzen der entsprechenden Felder einzulegen und zu unterschreiben
  • Der ausgefüllte Vordruck kann an o. g. Anschrift übersandt bzw. in der Meldestelle abgegeben werden.
  • Die Vervielfältigung dieses Vordrucks ist möglich, er steht gleichfalls in der Meldestelle zur Verfügung.
  • Widersprüche, die bereits gestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit, sofern diese nicht widerrufen werden.