Betr.: Entlastung der Jahresrechnung 2020
Der Gemeinderat der Gemeinde Herrenhof beschließt in seiner Sitzung am 31.07.2023:
Der Gemeinderat der Gemeinde Herrenhof entlastet gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO nach erfolgter Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2020.
Stimmabgabe: offen
gewählte Gemeinderatsmitglieder/Ausschussmitglieder: 6
gesetzliche Anzahl Stimmberechtigter: 7
anwesende Stimmberechtigte: 6
Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 2
Auf Grund § 38 ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) - in der derzeit gültigen Fassung - war kein Mitglied des Gemeinderats von der Stimmabgabe ausgeschlossen.
Herrenhof, den 01.08.2023
Zink
Bürgermeister — - Siegel -