Betr.: Feststellung der Jahresrechnung 2021
Der Gemeinderat der Gemeinde Herrenhof beschließt in seiner Sitzung am 31.07.2023:
Der Gemeinderat der Gemeinde Herrenhof stellt gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 nach erfolgter Prüfung fest.
Stimmabgabe: offen
gewählte Gemeinderatsmitglieder/Ausschussmitglieder: 6
gesetzliche Anzahl Stimmberechtigter: 7
anwesende Stimmberechtigte: 6
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: keine
Enthaltungen: 1
Auf Grund § 38 ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) - in der derzeit gültigen Fassung - war kein Mitglied des Gemeinderats von der Stimmabgabe ausgeschlossen.
Herrenhof, den 01.08.2023
Zink
Bürgermeister — - Siegel -