Hiermit wird die
Gebührensatzung zur Satzung der Landgemeinde Georgenthal für den „Waldfriedhof Georgenthal / Thüringer Wald“ (Gebührensatzung Waldfriedhof) öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
| 1. | Durch den Gemeinderat wurde am 05.11.2024 mit Beschluss Nr. 71/2024 die Gebührensatzung zur Satzung der Landgemeinde Georgenthal für den „Waldfriedhof Georgenthal / Thüringer Wald“ (Gebührensatzung Waldfriedhof) beschlossen. |
| 2. | Die Satzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde am 11.11.2024 mit der Bitte um Erteilung der Eingangsbestätigung gem. § 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt. |
| 3. | Mit Datum vom 21.11.2024 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha gem. § 21 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz ThürKO die Eingangsbestätigung in der jeweils gültigen Fassung zu o.g. Satzung erteilt. Die Satzung darf gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThüKO vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden. |
| 4. | Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. |
Georgenthal, den 27.11.2024
gez.
Hofmann
Bürgermeister