Betr.: Entlastung Jahresrechnung 2021
Der Gemeinderat der Landgemeinde Georgenthal beschließt in seiner Sitzung am 28.09.2023:
Der Gemeinderat der Landgemeinde Georgenthal entlastet gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO nach erfolgter Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung für die Landgemeinde Georgenthal den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2021.
Stimmabgabe: offen
Gewählte Gemeinderatsmitglieder: 20
Stimmberechtigt: 21
Anwesende Stimmberechtigte: 15
Ja - Stimmen: 12
Nein - Stimmen: keine
Enthaltungen: keine
Auf Grund § 38 ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) - in der derzeit gültigen Fassung - waren drei Mitglieder des Gemeinderates von der Stimmabgabe ausgeschlossen.
Georgenthal, den 29.09.2023
Hofmann — - Siegel -
Bürgermeister