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Georgenthal
Ausgabe 14/2023
Amtlicher Teil
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Beschluss des Gemeinderates Georgenthal Nr. 65/2023

Betr.: Entlastung Jahresrechnung 2021

Der Gemeinderat der Landgemeinde Georgenthal beschließt in seiner Sitzung am 28.09.2023:

Der Gemeinderat der Landgemeinde Georgenthal entlastet gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO nach erfolgter Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung für die Landgemeinde Georgenthal den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2021.

Stimmabgabe: offen

Gewählte Gemeinderatsmitglieder: 20

Stimmberechtigt: 21

Anwesende Stimmberechtigte: 15

Ja - Stimmen: 12

Nein - Stimmen: keine

Enthaltungen: keine

Auf Grund § 38 ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) - in der derzeit gültigen Fassung - waren drei Mitglieder des Gemeinderates von der Stimmabgabe ausgeschlossen.

Georgenthal, den 29.09.2023

Hofmann  —  - Siegel -

Bürgermeister