Auszug: geoproxy.geoportal-th.de (entnommen - 09.05.2022) - unmaßstäblich
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Emleben hat in öffentlicher Sitzung am 17.10.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Ergänzungsneubau Aktiv-Schule Emleben" gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Für den Planbereich ist der Entwurf vom September 2023 maßgebend.
Anlass der Planung:
Durch den Vorhabenträger ist ein Ergänzungsneubau am bestehenden Standort der Aktiv-Schule in Emleben vorgesehen. Die Aktiv-Schule Emleben ist eine staatlich anerkannte, freie Grundschule nach Montessoripädagogik. Gegenwärtig lernen hier 176 Kinder im Alter von 5 bis 10 Jahren in bis zu zwölf altersgemischten Lerngruppen. Die Schule wird als gebundene Ganztagesschule geführt.
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Schulplätzen sowie der beständigen Anfragen nach einer Weiterführung hat sich die Gobi-Gothaer Bildungsgesellschaft mbH (Vorhabenträger) entschlossen, die Grundschule in eine freie Gemeinschaftsschule umzuwandeln. Mit den dann zusätzlichen Klassen ist dies im Bestandsgebäude nicht möglich, ein Ergänzungsneubau ist zwingend erforderlich.
Geltungsbereich des Plangebietes:
Das Plangebiet befindet sich südlich der Gartenstraße und des bereits vorhandenen Gebäudes der Aktiv-Schule.
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes besitzt eine Größe von ca. 0,67 ha und umfasst folgende Flurstücke der Flur 1 der Gemarkung Emleben:
| • | 345/10 (teilweise); 345/11; 345/3 (teilweise) |
Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der nachfolgende Lageplan maßgebend:
externe Kompensationsmaßnahme
| • | Ausgleichsmaßnahme A 1: Sanierung und Nachpflanzung Streuobstwiese Flurstücke 1353 und 1354 in der Flur 5 der Gemarkung Emleben (3.550 m² Fläche) |
| • | Ausgleichsmaßnahme A 2: Ergänzung Streuobstwiese Flurstücke 1353 und 1354 in der Flur 5 der Gemarkung Emleben (1.000 m² Fläche) |
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Ergänzungsneubau Aktiv-Schule Emleben", bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, Stand September 2023, wird im Zeitraum
vom 30.10.2023 bis einschließlich 01.12.2023
auf der Website der Landgemeinde Georgenthal https://www.georgenthal.de/rathaus/bauleitplanung eingestellt.
Zusätzlich können die Planunterlagen in der Bauverwaltung der Landgemeinde Georgenthal, Tambacher Str. 2, 99887 Georgenthal während der nachfolgenden Dienstzeiten nach vorheriger telefonischer Anmeldung (036253 / 38230) eingesehen werden:
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| Montag | von 9.00 Uhr - 11.00 Uhr |
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| Dienstag | von 9.00 Uhr - 11.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr |
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| Donnerstag | von 9.00 Uhr - 11.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr |
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| Freitag | von 9.00 Uhr - 11.00 Uhr |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Entwurf vorgebracht werden.
Die Stellungnahmen sind elektronisch per E-Mail an bauverwaltung@Georgenthal.de zu übermitteln. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit der schriftlichen oder zur Niederschrift vorgebrachten Stellungnahme zu den o.g. Dienstzeiten.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden elektronisch beteiligt und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 (2) BauGB).
Umweltprüfung
Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und wird nun öffentlich mit ausgelegt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| • | Umweltbericht / Gutachten / umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden |
In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu folgenden Themenbereichen gegeben:
| Gutachten / Fachbeiträge / Planungen | Inhalte / Themen |
| Umweltbericht | - Darstellung umweltrelevanter Ziele von Fachplanungen/ Fachgesetzen - Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Klima/Luft, Landschaft, Boden, Kultur-/sonstige Sachgüter, Wasser - Beschreibung und Bewertung des Orts- und Landschaftsbildes und deren Auswirkungen durch die Planung - Darstellung von Auswirkungen/Maßnahmen - Beschreibung/ Bewertung der Umweltauswirkungen - Potenzialabschätzung zum Artenschutz - Aussagen zum Ausgleichsbedarf / Festlegen von Ausgleichs- / Artenschutzmaßnahmen |
| Schallimmissionsbewertung | - Prüfung / Bewertung der aufkommenden Schallimmissionen durch Verkehr, Schienenverkehr und Gewerbe |
| Kampfmittelgefährdung | - kein Kampfmittelverdacht vorhanden |
| Baugrundgutachten | - Untersuchungen zum Baugrund, Aussagen zum Grundwasser, umwelttechnische Untersuchungen, Gründungsempfehlungen |
| Verkehrsgutachten | - Untersuchung und Bewertung der verkehrlichen Auswirkungen des Ergänzungsneubaus |
umweltrelevante Stellungnahmen und Informationen gemäß Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB:
| Urheber | Themenbereiche |
| Landratsamt Gotha | - Hinweise zum ÖPNV- Hinweise zur Abwasser- und Oberflächenwasserableitung- Schallschutz: Hinweis auf Einhaltung der DIN 18005- Bodenschutz: Hinweise zum Umgang mit dem Boden, Kompensationsmaßnahmen- Hinweise zur Abfallentsorgung |
| Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz | - Hinweise zum Immissionsschutz u. geologischen Untersuchungen |
| Thüringer Landesamt f. Landwirtschaft u. Ländlichen Raum | - Zustimmung zum Umweltbericht- Hinweise zu externen Ausgleichsmaßnahmen |
| Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha u. Landkreisgemeinden | - Hinweise zur Wasserversorgung, Schmutzwasserentsorgung sowie zur Regenwasserableitung |
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und der ThürDSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Emleben, den 18.10.2023
Kalisch — - Siegel -
Bürgermeister