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Georgenthal
Ausgabe 14/2023
Amtlicher Teil
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Beschluss des Gemeinderates Emleben Nr. 25/2023

Auszug: Thüringen Viewer (entnommen - 28.08.2023) - unmaßstäblich

Betr.: Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Ergänzungsneubau Aktiv-Schule Emleben“

Der Gemeinderat der Gemeinde Emleben beschließt in seiner Sitzung 17.10.2023

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Emleben billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Ergänzungsneubau Aktiv-Schule Emleben" und beschließt, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Für den Planbereich ist der Planvorentwurf vom September 2023 maßgebend.

2.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes - bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung - wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht. Die Bereitstellung der Beteiligungsunterlagen erfolgt durch Veröffentlichung im Internet für die Dauer eines Monats. Zusätzlich werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt.

3.

Ort und Dauer der Auslegung/Veröffentlichung werden vorher ortsüblich bekanntgemacht mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

4.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlage der Planunterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.

5.

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu integrieren und wird öffentlich mit ausgelegt.

6.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes besitzt eine Größe von ca. 0,67 ha und umfasst folgende Flurstücke der Flur 1 der Gemarkung Emleben: - 345/10 (teilweise); 345/11; 345/3 (teilweise)

externe Kompensationsmaßnahme

  • Ausgleichsmaßnahme A 1: Sanierung und Nachpflanzung Streuobstwiese
    Flurstücke 1353 und 1354 in der Flur 5 der Gemarkung Emleben (3.550 m² Fläche)
  • Ausgleichsmaßnahme A 2: Ergänzung Streuobstwiese
    Flurstücke 1353 und 1354 in der Flur 5 der Gemarkung Emleben (1.000 m² Fläche)

Für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist der als Anlage enthaltene Lageplan maßgebend.

Stimmabgabe: offen

Gewählte Gemeinderatsmitglieder 8

Stimmberechtigt: 9

Anwesende Stimmberechtigte: 8

Ja - Stimmen: 8

Nein - Stimmen: keine

Enthaltungen: keine

Auf Grund § 38 ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) - in der derzeit gültigen Fassung - war kein Gemeinderatsmitglied von der Stimmabgabe ausgeschlossen.

Emleben, den 18.10.2023

Kalisch  —  - Siegel -

Bürgermeister

Anlage

Lageplan vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ergänzungsneubau Aktiv-Schule Emleben"