Auszug: Thüringen Viewer (entnommen - 28.08.2023) - unmaßstäblich
Betr.: Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Ergänzungsneubau Aktiv-Schule Emleben“
Der Gemeinderat der Gemeinde Emleben beschließt in seiner Sitzung 17.10.2023
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Emleben billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Ergänzungsneubau Aktiv-Schule Emleben" und beschließt, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Für den Planbereich ist der Planvorentwurf vom September 2023 maßgebend. |
| 2. | Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes - bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung - wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht. Die Bereitstellung der Beteiligungsunterlagen erfolgt durch Veröffentlichung im Internet für die Dauer eines Monats. Zusätzlich werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt. |
| 3. | Ort und Dauer der Auslegung/Veröffentlichung werden vorher ortsüblich bekanntgemacht mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. |
| 4. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlage der Planunterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben. |
| 5. | Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu integrieren und wird öffentlich mit ausgelegt. |
| 6. | Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes besitzt eine Größe von ca. 0,67 ha und umfasst folgende Flurstücke der Flur 1 der Gemarkung Emleben: - 345/10 (teilweise); 345/11; 345/3 (teilweise) |
externe Kompensationsmaßnahme
Für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist der als Anlage enthaltene Lageplan maßgebend.
Stimmabgabe: offen
Gewählte Gemeinderatsmitglieder 8
Stimmberechtigt: 9
Anwesende Stimmberechtigte: 8
Ja - Stimmen: 8
Nein - Stimmen: keine
Enthaltungen: keine
Auf Grund § 38 ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) - in der derzeit gültigen Fassung - war kein Gemeinderatsmitglied von der Stimmabgabe ausgeschlossen.
Emleben, den 18.10.2023
Kalisch — - Siegel -
Bürgermeister
Anlage
Lageplan vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ergänzungsneubau Aktiv-Schule Emleben"