Ein Kinderreisepass kann nur noch bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden. Die Ausstellung erfolgt nur für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Die Verlängerung oder Änderung der Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses ist ab dem 1. Januar 2024 unzulässig.
Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig von ihrem Alter – weiterhin und wie gewohnt mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend.