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Georgenthal
Ausgabe 16/2023
Amtlicher Teil
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Beschluss des Gemeinderates Herrenhof Nr. 52/2023

Betr.: Umbenennung der doppelten Straßennamen aufgrund Eingliederung der Gemeinde Herrenhof in die Landgemeinde Georgenthal

Der Gemeinderat der Gemeinde Herrenhof beschließt in seiner Sitzung am 27.11.2023:

Eine Änderung der Straßennamen in der Gemeinde Herrenhof im Zuge der Eingliederung in die Landgemeinde Georgenthal wird wie folgt beschlossen:

„Georgenthaler Straße“ wird in „Herrenhöfer Allee“ umbenannt.

„Hauptstraße“ wird in „Alte Dorfstraße“ umbenannt.

„Nauendorfer Straße“ wird in „Zum Teich“ umbenannt.

„Ohrdrufer Straße“ wird in „In der Gass“ umbenannt.

„Querweg“ wird in „Vor den Gärten“ umbenannt.

„Schönauer Straße“ wird in „Im Brühl“ umbenannt.

Beratungsergebnis

Stimmabgabe:

offen

gewählte Gemeinderatsmitglieder/Ausschussmitglieder:

6

gesetzliche Anzahl Stimmberechtigter:

7

anwesende Stimmberechtigte:

5

Ja - Stimmen:

4

Nein - Stimmen:

keine

Enthaltungen:

1

Auf Grund § 38 ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) - in der derzeit gültigen Fassung - war kein Mitglied des Gemeinderats von der Stimmabgabe ausgeschlossen.

Herrenhof, den 28.11.2023

Zink

Bürgermeister  —  - Siegel -