Titel Logo
Georgenthal
Ausgabe 16/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung Planungsverband „Gemeinsames Gewerbegebiet Ohrdruf-Herrenhof-Hohenkirchen“

Übersichtslageplan mit dem Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des Bebauungsplans „Gemeinsames Gewerbegebiet Ohrdruf-Herrenhof-Hohenkirchen II“ des Planungsverbands „Gemeinsames Gewerbegebiet Ohrdruf-Herrenhof-Hohenkirchen“ (Kartengrundlage: WEBAtlasDE; Quelle: „Geoproxy Thüringen“, TLBG ©; ohne Maßstab)

Lageplan zum Aufstellungsbeschluss

Bekanntmachung über den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gemeinsames Gewerbegebiet Ohrdruf-Herrenhof-Hohenkirchen II“ des Planungsverbands „Gemeinsames Gewerbegebiet Ohrdruf-Herrenhof-Hohenkirchen“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Planungsverband „Gemeinsames Gewerbegebiet Ohrdruf-Herrenhof-Hohenkirchen“ hat am 19.10.2023 mit Beschluss-Nr. 06/2023 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gemeinsames Gewerbegebiet Ohrdruf-Herrenhof-Hohenkirchen II“ gefasst. Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich.

Der Geltungsbereich umfasst in der

Gemarkung Ohrdruf, Flur 19, die Flurstücke 3661/16, 3661/19, 3661/25, 3661/26, 3661/28, 3661/29, 3681/22, 3681/23, 3681/26, 3681/27, 3681/29, 3681/30, 3681/31, 3681/32, 3681/33, 3681/34, 3681/35, 3681/36, 3758/20, 3758/25, 3758/5, 3757

Gemarkung Ohrdruf, Flur 20, die Flurstücke 3672/1, 3672/2, 3925/1, 3925/2, 3926/8, 3926/10, 3926/15, 3926/16, 3926/19, 3926/21, 3926/24, 3926/25, 3926/26, 3926/27, 4035/4, 4035/5, 4038/3, 4038/5, 4039/9, 4039/11, 4039/12, 4039/14, 4039/15, 4039/17, 4039/18, 4039/19, 4039/20, 4039/21, 4039/22, 4039/23, 4039/24, 4039/25, 4040/1, 4040/2, 4040/4, 4040/6, 4040/7, 4041/4, 4041/5, 4041/6, 4041/8, 4041/9, 4041/10, 4041/11, 4042/1,4080/1

Gemarkung Ohrdruf, Flur 21, die Flurstücke 1170/7, 4215, 4316/1, 4316/2, 4332/4, 4333/3, 4338/9, 4338/11, 4338/12, 4338/13, 4338/14, 4338/15, 4338/16, 4338/19, 4338/20, 4338/23, 4338/24, 4338/25, 4338/27, 4338/28, 4338/30, 4338/32, 4338/33, 4338/35, 4338/36, 4338/37, 4338/38, 4338/42, 4338/46, 4338/47, 4338/48, 4338/49, 4338/50, 4338/51, 4338/55, 4338/56, 4338/57, 4338/59, 4338/60, 4338/61, 4338/62, 4338/63, 4338/64, 4338/65, 4338/68, 4338/69, 4338/70, 4338/72, 4338/73, 4338/74, 4338/75, 4338/76, 4338/77, 4338/78, 4338/79, 4338/80, 4338/81, 4338/82, 4338/83, 4338/96, 4338/98, 4338/99, 4338/100, 4338/102, 4338/107, 4338/109, 4338/110, 4338/111, 4338/112, 4338/113, 4338/115, 4338/117, 4338/118, 4338/119, 4338/120, 4338/126, 4338/127, 4338/128, 4338/129, 4338/130, 4338/135, 4338/136, 4338/139, 4338/140, 4338/141, 4338/142, 4338/143, 4338/144, 4338/145, 4383, 4384, 4385, 4386, 4387, 4388, 4389, 4390

Gemarkung Herrenhof, Flur 4, die Flurstücke 1150/2, 1150/3, 1159, 1160, 1161, 1170/2, 1170/6, 1170/8, 1170/9, 1175/2, 1254/1, 1254/1, 1254/2, 1254/7, 1254/8, 1254/10, 1254/11, 1254/12, 1254/13, 1254/14, 1254/15, 1254/16, 1254/17, 1254/18, 1254/20, 1254/23, 1254/24, 1254/25, 1254/26, 1254/28, 1254/29, 1254/30, 1254/31, 1254/33, 1254/35, 1254/36, 1254/40, 1254/41, 1254/42, 1254/43, 1254/44, 1254/45, 1254/46, 1254/47, 1254/48, 1254/50, 1254/51, 1254/52, 1255, 1256/1, 1256/2, 1276

sowie in der

Gemarkung Hohenkirchen, Flur 4, die Flurstücke 1327,1328, 1329, 1330,1331, 1332, 1059/1, 1064/1, 1147/22, 1147/23, 1147/24, 1147/4, 1147/5, 1178/12, 1178/13, 1178/14

Das Plangebiet liegt nordwestlich der Kernstadt Ohrdruf und wird im Wesentlichen von der an die „Ringstraße“ angrenzenden Bebauung im Norden, von der Bundesstraße 247 im Osten, von der Bahnstrecke Gotha-Gräfenroda im Süden und von der an die „Ringstraße“ angrenzenden Bebauung sowie im weiteren Verlauf von einem Graben (Gewässer) im Westen begrenzt.

Die Straßen „Ringstraße“, „Am Gehrengraben“, „Westfalenstraße“, „Hamburger Straße“, „Steinstraße“ und die „Herrenhöfer Landstraße“ liegen im Geltungsbereich.

Die Lage des Bebauungsplans ist der Anlage 1 (Übersichtslageplan) zu entnehmen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Anlage 2 (Lageplan zum Aufstellungsbeschluss) zu entnehmen.

Der „Lageplan zum Aufstellungsbeschluss“ (Anlage 2) wird vom 02.01.2024 bis einschließlich 08.02.2024 in der Stadtverwaltung Ohrdruf, Marktplatz 1, Zimmer 12, 99885 Ohrdruf während der Öffnungszeiten

Montag

09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag

09:00 bis 11:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sowie Sach- und Rechtslage:

Ziele der Aufstellung des Bebauungsplans „Gemeinsames Gewerbegebiet Ohrdruf-Herrenhof-Hohenkirchen II“ sind insbesondere

  • die langfristige Standortsicherung der bereits bestehenden Betriebe unter Berücksichtigung eventueller Erweiterungen/Kapazitätserhöhungen,
  • die Zusammenfassung der drei für den Gesamt-Standort bestehenden Bebauungspläne und die Überplanung von bisher nicht beplanten Restflächen
  • die Anpassung der Festsetzungen zum Lärmschutz an die DIN 45691 unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.

Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans „Gemeinsames Gewerbegebiet Ohrdruf-Herrenhof-Hohenkirchen II“ sollen die derzeit bestehenden Bebauungspläne „Gemeinsames Gewerbegebiet Ohrdruf-Herrenhof-Hohenkirchen“ und „Industriegebiet „MKT“ überplant und zusammengefasst werden, ohne dass die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung sowie den überbaubaren Grundstücksflächen wesentlich geändert werden. Damit sollen insbesondere eventuell bestehende formelle Mängel der Pläne geheilt werden. Ferner sollen die bisher nur für den Bebauungsplan „Gemeinsames Gewerbegebiet Ohrdruf-Herrenhof-Hohenkirchen“ festgesetzten flächenbezogenen Schallleistungspegel durch die Festsetzung von Lärmkontingenten der seit 2006 geltenden DIN 45691 unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung ersetzt werden. Durch die Kontingentierung der GE- und GI-Flächen ist ein umfassender Lärmschutz der angrenzenden Wohnbebauung gewährleistet. Zugleich sollen die Kontingente so verteilt werden, dass für Betriebe mit einem hohen Lärmpotential Erweiterungsmöglichkeiten bestehen, soweit dies mit dem gebotenen Lärmschutz vereinbar ist.

Zwischen den beiden bisherigen Bebauungsplänen befinden sich noch unbeplante Flächen, welche in den Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans einbezogen werden, da nur mit einer vollständigen und einheitlichen Überplanung des gesamten Bereichs Regelungen für den Immissionsschutz getroffen werden können. Gleichzeitig werden damit planungs- und baurechtliche Lücken geschlossen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert.

Gleichzeitig werden damit planungs- und baurechtliche Lücken geschlossen und eine geordnet städtebauliche Entwicklung gesichert.

Somit werden mit der Überplanung die bisher unterschiedlichen Maßstäbe bei der Beurteilung von Baugenehmigungen nach § 30 Abs. 1 oder § 34 bzw. § 35 BauGB vereinheitlicht und zukünftig für den gesamten Bereich nach § 30 Abs. 1 BauGB erfolgen können.

Darüber hinaus wurde im Zusammenhang mit einer Machbarkeitsstudie zur Erschließung des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet 3“ festgestellt, dass die bisher im Bebauungsplan vorgesehene notwendige zweite Anbindung direkt an die B 247 kostenintensiv ist. Die in dieser Studie empfohlene alternative Erschließung, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Gemeinsames Gewerbegebiet Ohrdruf-Herrenhof-Hohenkirchen an die Herrenhöfer Landstraße anbindet, soll durch entsprechende Festsetzungen planerisch abgesichert werden.

Da für die Stadt Ohrdruf, die Gemeinde Herrenhof und die Gemeinde Georgenthal noch keine rechtskräftigen Flächennutzungspläne vorliegen, gilt der Bebauungsplan als vorzeitiger Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB.

Bei Widersprüchen zwischen dem Lageplan und der Aufzählung der Grundstücke ist der Lageplan maßgeblich.

Anlage 1:

Ohrdruf, den 19.10.2023 —  -Siegel-

gez. Stefan Schambach

Vorsitzender

Anlage 2: