| Betr.: | Nutzung des Wappens der Gemeinde Emleben durch Dritte |
Der Gemeinderat der Gemeinde Emleben beschließt in seiner Sitzung am 20.02.2024:
Herr Siegfried Heinze, 48356 Nordwalde, Fürstengrund 20, erhält die Genehmigung zur Nutzung des Wappens der Gemeinde Emleben für eine nichtkommerzielle Darstellung dieses Wappens auf der von ihm betriebenen Internetseite mit der Präsentation von Wappen deutscher Kommunen.
Stimmabgabe: offen
Gewählte Gemeinderatsmitglieder: 8
Stimmberechtigt: 9
Anwesende Stimmberechtigte: 9
Ja - Stimmen: 8
Nein - Stimmen: keine
Enthaltungen: 1
Auf Grund § 38 ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) - in der derzeit gültigen Fassung - war kein Gemeinderatsmitglied von der Stimmabgabe ausgeschlossen.
Emleben, 27.02.2024
Kalisch — - Siegel -
Bürgermeister