Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung und der Bestimmungen des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG) in der jeweils gültigen Fassung, des § 20 Abs. 8 ff Infektionsschutzgesetz (IfSG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Landgemeinde Georgenthal in der Sitzung am 08.02.2024 die folgende Satzung zur 1.Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Landgemeinde Georgenthal (Benutzungssatzung) beschlossen:
§ 1
Änderung der Benutzungssatzung der Landgemeinde Georgenthal
Die Benutzungssatzung der Landgemeinde Georgenthal vom 08.12.2023 wird wie folgt geändert:
der bisherige § 1 Träger und Rechtsform enthält folgende Fassung:
§ 1
Träger und Rechtsform
Die Kindertageseinrichtungen
| • | „Spatzennest“ - Altenbergen |
| • | „Villa Pusteblume“ - Georgenthal |
| • | „Schnatterinchen“ - Herrenhof |
| • | „Zwergenland“ - Leina |
| • | „Villa Kunterbunt“ Schönau v.d. Walde |
werden von der Landgemeinde Georgenthal als öffentliche Einrichtungen unterhalten. Durch ihre Inanspruchnahme der Maßgabe dieser Satzung entsteht ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis.
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung zur 1. Änderung der Benutzungssatzung der Gemeinde Georgenthal tritt am 01.03.2024 in Kraft.
Georgenthal, den 28.02.2024
Florian Hofmann
Bürgermeister — - Siegel -