Zum 1.1.2025 sieht das Verfahren des Erwerbs von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (für Jugendliche vom 15. - 18. Lebensjahr) künftig nur noch eine digitale Antragstellung (www.untersuchungsberechtigungsschein.de) oder eine Antragstellung beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) vor.
Eine Beantragung im Einwohnermeldeamt ist nicht mehr möglich.
Einwohnermeldeamt / Ordnungsverwaltung