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Amtsblatt der Landgemeinde Georgenthal
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Emleben (Landkreis Gotha)

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des § 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Emleben folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 550.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Erheblichkeitsgrenze im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf 96.000 € im Einzelfall festgelegt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Emleben, dem 13.02.2025

Gemeinde Emleben

Gez. Kalisch — (Siegel)

Bürgermeister