| Betr.: | Haushaltssatzung der Landgemeinde Georgenthal 2026 |
Der Gemeinderat der Gemeinde Georgenthal beschließt in seiner Sitzung am 10.02.2026:
Auf Grund des § 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Georgenthal folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 19.157.860 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.537.110 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 870.930 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Erheblichkeitsgrenze im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf 216.000 € im Einzelfall festgelegt.
§ 6
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Rahmen der Kapitaldienstfinanzierung gemäß dem Kommunalen Investitionsprogramm Thüringen 2026 - 2029 (ThürKIp 2026-2029) wird auf 517.800,00 € festgesetzt.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Stimmabgabe: offen
Gewählte Gemeinderatsmitglieder: 20
Stimmberechtigt: 21
Anwesende Stimmberechtigte: 21
Ja - Stimmen: 21
Nein - Stimmen: keine
Enthaltungen: keine
Auf Grund § 38 ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) - in der derzeit gültigen Fassung - war kein Gemeinderatsmitglied von der Stimmabgabe ausgeschlossen.
Georgenthal, den 12.02.2026
gez. Hofmann — - Siegel -
Bürgermeister