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Amtsblatt der Landgemeinde Georgenthal
Ausgabe 3/2026
Amtlicher Teil
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Beschluss des Gemeinderates Georgenthal Nr. 1/2026

Betr.:

Haushaltssatzung der Landgemeinde Georgenthal 2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Georgenthal beschließt in seiner Sitzung am 10.02.2026:

Auf Grund des § 55 ff ThürKO erlässt die Gemeinde Georgenthal folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 870.930 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Erheblichkeitsgrenze im Sinne des § 60 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO wird auf 216.000 € im Einzelfall festgelegt.

§ 6

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Rahmen der Kapitaldienstfinanzierung gemäß dem Kommunalen Investitionsprogramm Thüringen 2026 - 2029 (ThürKIp 2026-2029) wird auf 517.800,00 € festgesetzt.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Stimmabgabe: offen

Gewählte Gemeinderatsmitglieder: 20

Stimmberechtigt: 21

Anwesende Stimmberechtigte: 21

Ja - Stimmen: 21

Nein - Stimmen: keine

Enthaltungen: keine

Auf Grund § 38 ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) - in der derzeit gültigen Fassung - war kein Gemeinderatsmitglied von der Stimmabgabe ausgeschlossen.

Georgenthal, den 12.02.2026

gez. Hofmann  —  - Siegel -

Bürgermeister